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Sachverständige bestätigen fraktionsübergreifenden Entwurf zur Verfassungsänderung

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(LNP) Zur heutigen Anhörung des gemeinsamen Entwurfs der Fraktionen von CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Verfassungsänderung zur Aufnahme eines Neuverschuldungsverbotes im Freistaat Sachsen“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Marko Schiemann:

„Wir haben heute eine Anhörung erlebt, die von großer Sachlichkeit geprägt war. Diese werden wir jetzt auswerten. Die große Mehrheit der Sachverständigen hat bestätigt, dass wir mit der geplanten Verfassungsänderung auf dem richtigen Weg sind, um das durch das Grundgesetz für den  01. Januar 2020 vorgegebene Neuverschuldungsverbot im Freistaat Sachsen umzusetzen. Dazu gehört auch, dass sichergestellt wird, dass das Neuverschuldungsverbot nicht zu Lasten der Kommunen geht. Daneben haben die Experten auch unsere Auffassung bestätigt, dass durch die beabsichtigte Verfassungsänderung kein Systemwandel der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den Kommunen erfolgt.“

Jens Michel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Die Anhörung hat gezeigt, dass der gefundene Verfassungskompromiss nicht nur tragfähig ist, sondern dass der Freistaat Sachsen damit bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen wird. In keinem anderen Bundesland wird ein verfassungsrechtlich abgesichertes Neuverschuldungsverbot schon ab 2014 realisiert. Außerdem sieht kein anderes Bundesland eine Verfassungspflicht zur auskömmlichen Vorsorge für Pensionsverpflichtungen und damit einen Zwang zur Entlastung künftiger Generationen vor. Ich bin zuversichtlich, dass das verfassungsändernde Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.“

Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 I 01067 Dresden
Telefon: +49 (0)351 493-5610 I Fax: +49 (0)351 493-5444
E-Mail: andreas.kunze-gubsch@slt.sachsen.de

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