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Heike Habermann (SPD): Landesregierung handelt sich erneut juristische Schlappe ein

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(LNP) Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Hessische Kultusministerium in einem Rechtsstreit um das Landesschulamt als „erneuten Beleg für die schlampige Arbeit der Landesregierung“ bezeichnet. „Schwarz-Gelb handelt sich schon wieder eine juristische Schlappe ein. Jetzt rächt sich das völlig planlose und ignorante Durchboxen eines Konstrukts, das keiner wollte“, sagte die SPD-Politikerin zu dem Entscheid, der eine Versetzung von Ministeriumsmitarbeitern an das ungeliebte Landesschulamt ohne Mitwirkung des Personalrats für unzulässig erklärt. Dies berichtet die Frankfurter Rundschau in ihrer heutigen Ausgabe. „Offenbar hat die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren Regelungen schlicht vergessen. Darf ein Kultusministerium so schluderig arbeiten?“, so Habermann. 

Sie wies darauf hin, dass diese Landesregierung schon immer dafür bekannt gewesen sei, dass sie Mitarbeiterrechte abbaue und missachte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums seien gut beraten, eine Versetzung ins Landesschulamt abzulehnen, denn es wisse ohnehin niemand so recht, was dieses machen solle. Außer neuen Türschildern gebe es bisher nichts zu vermelden und es werde immer rätselhafter, wie die Zentralisierung von Aufgaben die Schulen besser unterstützen könne.  Habermann wies darauf hin, dass auch die beabsichtigte Besetzung der Leitungsfunktion mit einem Juristen vor Gericht als unsachgemäß beklagt werde. „Bevor die Kultusministerin auch mit der Ausschreibung der Leitung des Landesschulamtes eine Bauchlandung erlebt, sollte sie innehalten und neu nachdenken“, so Habermann.

Mehtap Tekin
Pressestelle
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
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