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Innenministerium will Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide spürbar senken

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(LNP) Das Innenministerium plant, die rechtlichen Voraussetzungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abzusenken. „Mit einer neuen Kommunalverfassung arbeiten wir derzeit an einem Gesetz, das die Bedingungen für die Teilhabe erheblich erleichtert. Wir wollen die Mitwirkung und direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungsprozessen stärken und fördern“, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht.

Die bisher in der Gemeindordnung verankerten Regelungen stellten Hürden dar, die so nicht beibehalten werden sollen. So könne derzeit nur „über eine wichtige Gemeindeangelegenheit“ ein Bürgerentscheid beantragt werden. „Allein das Wort ‚wichtig’ führt zu Unsicherheiten, die wir beseitigen wollen und damit ermöglichen, dass grundsätzlich alle relevanten Angelegenheiten über das Instrumentarium des Bürgerentscheids mitbestimmbar sind“, so Stahlknecht. Des Weiteren soll beispielsweise die Frist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens, das sich gegen einen Beschluss des Gemeinderates richtet, von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden. Angestrebt wird auch die Herabsetzung der Quoren, also der für ein Plebiszit notwendigen Unterstützerunterschriften.

Die Überlegungen sind Teil des Vorhabens die bisher im Land bestehenden Regelungen der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Verbandsgemeindegesetzes in einer Kommunalverfassung zusammen zu führen.

„Mit dem Kommunalverfassungsgesetz soll ein Kommunalrecht aus einem Guss geschaffen werden“, sagte Stahlknecht. Alle ehrenamtlich und hauptamtlich in den Kommunen Tätigen würden dann mit einheitlichen Vorschriften arbeiten, egal ob sie einem Gemeinderat, einem Kreistag oder einem Verbandsgemeinderat angehören. Weitere wesentliche Ziele des Gesetzesvorhabens seien die Optimierung und Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Erweiterung neuer kommunaler Gestaltungsspielräume.

Das Innenministerium plant, einen entsprechenden Gesetzesentwurf noch vor der parlamentsfreien Zeit im Sommer 2013 in den Landtag einzubringen.

Zu den weiteren Inhalten gehören die Stärkung der im Zuge der Gemeindegebietsreform eingeführten Verbandsgemeinde, die Stärkung der Rechte der Ortschaften und die Fortentwicklung des Ortschaftsrechts sowie die Klarstellung des Anhörungsrechts des Ortschaftsrates und die Möglichkeit, Haushaltsmittel für die dem Ortschaftsrat obliegenden Aufgaben als Budget zuzuweisen.

Auch die Sicherstellung einer wirksamen Ortschaftsvertretung und die Einführung der Direktwahl des Ortsvorstehers sind Teil des Vorhabens einer neuen Kommunalverfassung.

Aufgenommen in die Überlegungen des Innenministeriums wurde eine Bindungswirkung bei Haushaltskonsolidierungskonzepten der Kommunen. Ebenso ein Genehmigungsvorbehalt für Liquiditätskredite.

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Web-Tipp der Redaktion: http://haushalt-news-nrw.socialus.info/

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