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Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes / Keine Diskriminierung

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(LNP) Bei dem Gesetz zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich um keinen Alleingang von Sachsen-Anhalt. Die Frage einer Regelung für Risikogruppen wurde 2004 auf der Innenministerkonferenz thematisiert. Der dort gefasste Beschluss hat Eingang in die Ländergesetzgebung gefunden. Andere Bundesländer haben gleichlautende oder ähnliche gesetzliche Regelungen in ihren Gefahrenabwehrgesetzen: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und seit gestern auch Baden-Württemberg. Diese Länder zielen mit ihren Regelungen ebenfalls darauf ab, den Schutz von Personen zu verbessern, die einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt sein könnten. Dazu gehören Polizeivollzugskräfte, Rettungshelfer und Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten, die einem direkten Kontakt mit möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten ausgesetzt sein könnten.

Bereits in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wurde die körperliche Untersuchung gegen den Willen des Verursachers von der SPD thematisiert und auf Wunsch des Koalitionspartners in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

Das Gesetz befindet sich in der parlamentarischen Befassung. Dort können Argumente ausgetauscht werden, auch im Hinblick darauf, dass andere Bundesländer die gesetzliche Regelung bereits haben.

Innenminister Holger Stahlknecht verwahrt sich entschieden dagegen, eine bestimmte Personengruppe diskriminieren zu wollen, zumal das Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt bereits jetzt als eines der wenigen bundesweit ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot auch in Bezug auf die „sexuelle Identität“ enthält.

Innenminister Holger Stahlknecht erachtet es für wichtig, Polizisten und Sanitäter bei ihren täglichen Einsätzen in ihrer Gesundheit zu schützen. „Dieses sind wir dieser Personengruppe und ihren Familienangehörigen schuldig. Insofern handelt es sich bei der Debatte um ein Abwägungsgebot. Sie sollte daher versachlicht werden anstatt einseitig zu skandalisieren.“

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Anke Reppin
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