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Dauer des Erholungsurlaubs für Beamte wird an Tarifbereich angepasst

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(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung beraten und zur Anhörung freigegeben.
 
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst unzulässig ist.
 
Künftig erhalten die Beamten altersunabhängig Urlaub in Höhe von jeweils 30 Arbeitstagen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung mit den Tarifbeschäftigten des Landes, für die die Tarifgemeinschaft der Länder bereits eine entsprechende Regelung getroffen hat.
 
Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel:  (0511) 120 69 48
Fax: (0511) 120 68 33
Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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