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Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch zum Stand der Überprüfung der bayerischen Transplantationszentren

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(LNP) „Beim ersten Runden Tisch mit den Leitern der Transplantationszentren am 13. August 2012 hatte ich darum gebeten, dass sämtliche Lebertransplantationen an den fünf bayerischen Universitätsklinika intern überprüft werden. Im Zuge dessen habe ich die Transplantationszentren in Bayern aufgefordert, mir ihre Berichte bis zum 15. Oktober 2012 vorzulegen. Derzeit sind uns außer in Regensburg und am Klinikum rechts der Isar an weiteren Zentren in Bayern keine Verdachtsfälle bekannt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich bei den umfassenden Überprüfungen weitere Auffälligkeiten zeigen. Hier gilt es dann sorgfältig zu prüfen, ob es sich um Ungenauigkeiten und Dokumentationsfehler oder aktive Manipulation handelt. Die aktuellen Fälle in Regensburg und am Klinikum rechts der Isar zeigen, dass dies nicht immer einfach aufzuklären ist und einer gründlichen, manchmal leider auch zeitaufwendigen, Untersuchung bedarf. Deshalb hat der Freistaat Bayern eine Expertenkommission unter externer Leitung eingesetzt. Sie soll zum einen die jeweils aktuellen Wartelisten überprüfen und die vorgelegten Berichte auswerten, zum anderen die Strukturen auf mögliche Schwachstellen untersuchen. Auf dieser Grundlage sollen im gemeinsamen Austausch Verbesserungen erarbeitet werden, um in Zukunft Unregelmäßigkeiten bei der Organtransplantation auszuschließen.“ Die Kommission wird von Professor Ferdinand Mühlbacher vom Universitätsklinikum Wien geleitet. Die erste Sitzung findet am 26. Oktober statt.
 
Außerdem wird die Prüfungskommission der Bundesärztekammer in den nächsten drei Jahren alle 47 deutschen Transplantationszentren stichprobenartig überprüfen. Dabei werden in einer ersten Runde alle Lebertransplantationszentren untersucht. In Bayern werden Lebertransplantationen an den Universitätsklinika in Regensburg, Erlangen und am Münchner Klinikum Rechts der Isar durchgeführt. Alle drei haben die bisherigen  Ergebnisse ihrer internen Überprüfung selbst an die Prüfungskommission gemeldet. Die Prüfungen erfolgen unangemeldet mit einem Vorlauf von einem Tag.
 
Abschließend fügt Heubisch hinzu: „Dort wo aktive Manipulation zweifelsfrei nachgewiesen ist, gilt zudem zu fragen, ob die aktuellen Ahndungsmöglichkeiten ausreichend sind. Während die Strafvorschriften beim Organhandel griffig wirken, sind vorsätzliche Manipulationen von Daten im Transplantationsgesetz lediglich als Ordnungswidrigkeiten unter Strafe gestellt. Mir erscheint das unzureichend. Man kann darin im Falle des Vorsatzes durchaus auch kriminelles Unrecht sehen. Insoweit sollte über eine Gesetzesänderung nachgedacht werden, die diese Fälle ebenfalls als Straftat ahndet und damit der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu einer umfassenderen Überprüfung eröffnet.“
 
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