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Rechtsexperte Schindler: Mindestzahl von Mandaten pro Regierungsbezirk in der Verfassung verankern

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(LNP) CSU wird für ihre jahrzehntelangen Defizite in der Regional- und Strukturpolitik auch noch mit einem neuen Stimmkreis für Seehofer in Oberbayern belohnt

Die SPD-Landtagsfraktion ist nicht überrascht von der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dass die Änderungen des Landeswahlgesetzes mit der Verschiebung von Mandaten aus der Oberpfalz und Oberfranken nach Oberbayern verfassungsgemäß ist. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, MdL Franz Schindler, verwies darauf, dass die SPD in den Beratungen zur Änderung des Landeswahlgesetzes und der Neueinteilung der Stimmkreise nie behauptete, dass der Vorschlag der Staatsregierung verfassungswidrig sei.

Wohl aber habe die SPD – so Schindler – die Ansicht vertreten, „dass es politisch auf Dauer nicht erträglich ist, dass immer mehr Mandate nach Oberbayern wandern und die politische Repräsentanz von Oberfranken und der Oberpfalz nicht mehr angemessen ist, wenn nur noch 16 Mandate zur Verfügung stehen“. Aufgabe des Landtags sei es jetzt, eine politische Lösung zu finden, z.B. durch die Verankerung einer bestimmten Mindestzahl von Mandaten pro Regierungsbezirk in der Verfassung. Dies sei auch erforderlich, weil wegen der Koppelung zwischen Landtagswahl und Bezirkswahl die Bezirkstage in Oberfranken und der Oberpfalz immer kleiner werden.

„Hinzu kommt, dass die CSU für ihre jahrzehntelangen Defizite in der Regional- und Strukturpolitik, die mit zur Abwanderung aus Oberfranken und der nördlichen Oberpfalz geführt haben, nun auch noch mit einem eigenen neuen Stimmkreis in Oberbayern für Ministerpräsident Seehofer belohnt wird“, stellt Schindler fest und meint: „Das hat schon ein politisches Gschmäckle.“

Michael Langer
Pressesprecher
SPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München

Telefon: 089/41 26 23 47
FAX: 089/41 26 11 68
eMail: pressestelle@bayernspd-landtag.de

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