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Hessisches Vollzugsgesetz / Heike Hofmann (SPD): Gesetzentwurf kommt spät und überzeugt nicht

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(LNP) Die justizpolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat bei der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Sicherungsunterbringung kritisiert, dass sich das Land bei der Neuregelung zu viel Zeit gelassen habe.  „Hoffentlich kommt die Regelung nicht zu spät. Denn das BVG hat in einer wegweisenden Entscheidung vom 4. Mai 2011 die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.05.2013 neue Regelungen zu ergreifen“, so die SPD-Politikerin.

Bevor die Landesregierung mit der Vorlage des Gesetzentwurfes „in die Puschen“ gekommen sei, sei sie mit dem Thema Neugestaltung der Sicherungsverwahrung in Hessen unrühmlich umgegangen. Hofmann: „Durch Ihre Fehlannahmen und Fehlplanungen explodierten plötzlich die Neubaukosten für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten um über 14 Millionen Euro.“

Nach einem langen Hin und Her zwischen den möglichen Standorten in Schwalmstadt und Weiterstadt sei aus fachlichen Gründen, was die SPD ausdrücklich begrüßt habe, die Entscheidung für Schwalmstadt gefallen. „Beim Schreiben des Gesetzentwurfes hat zum einen das Bundesverfassungsgericht selbst geholfen: Es hat detaillierte und genaue Vorgaben wie etwa das Trennungsgebot und erforderliche Therapieangebote gemacht. Zudem fußt der Gesetzentwurf auf der Arbeit einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, an der Hessen beteiligt war“, so Hofmann.

Für die SPD sei es von zentraler Bedeutung, dass bereits im Vollzug die Behandlungsangebote begonnen und verbessert werden müssten. Zentrale Herausforderung sei die Förderung der Motivation der Gefangenen. „Da bleibt abzuwarten, ob dies das Gesetz erreicht“, so Hofmann.

Eine am Milieu orientierte therapeutische Unterbringung im Wohngruppenvollzug für geeignete Gefangene sei sinnvoll. „Inwieweit die Arbeit, die im Strafvollzug ja bei der Resozialisierung ein zentraler Baustein ist, auch hier bei der Sicherungsunterbringung einen anderen als im Gesetzentwurf vorgesehenen Stellenwert genießt, sollten wir noch erörtern“, sagte die SPD-Politikerin.

Annegret Schäfer
Pressestelle
SPD-Landtagsfraktion Hessen
Schlossplatz 1 – 3
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 350-521
Fax: 0611 350-511
E-Mail: a.schaefer@ltg.hessen.de

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