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Niedersachsen verringert die Anzahl von Vorschriften im Vollstreckungsrecht

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(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den „Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz“ zur Verbandsbeteiligung freizugeben. Dadurch werden vier Verordnungen zu einer zusammengefasst.
 
Mit der Novellierung ist die Möglichkeit der Internetversteigerung erstmals ausdrücklich in das Landesvollstreckungsrecht aufgenommen worden.

Die Internetversteigerung ist eine moderne und wirtschaftliche Möglichkeit für die Vollstreckungsbehörden, Pfandgegenstände im Interesse der Gläubiger und ebenso im Interesse der Vollstreckungsschuldner kostengünstig und effektiv zu verwerten. Die jetzt beschlossenen Regelungen stellen einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versteigerung sicher.
 
Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
 
Tel:  (0511) 120 69 48
Fax: (0511) 120 68 33
Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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