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Kommunen erhalten weiter Handlungsspielraum bei der Ausweisung von Beförderungsämtern

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(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die für den kommunalen Bereich geltenden Regelungen zu den Stellenobergrenzen über den 31. Dezember 2012 hinaus um weitere fünf Jahre zu verlängern und diese zur Verbandsbeteiligung freizugeben.
 
Damit soll auch künftig festgelegt bleiben, ab welcher Einwohnerzahl Gemeinden und Samtgemeinden im höheren Dienst Ämter der Besoldungsgruppen A 15 und A 16 einrichten dürfen. Für die Personalstruktur in den Kommunen wird auch weiterhin die funktionsgerechte Bewertung bei der Ausweisung von Stellen maßgeblich sein.
 
Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
 
Tel:  (0511) 120 69 48
Fax: (0511) 120 68 33
Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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