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Jusos Niedersachsen: Gericht erklärt Versammlungsauflagen für rechtswidrig

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(LNP) Im Eilverfahren konnten die Jusos Niedersachsen heute einen wichtigen Sieg vor dem Verwaltungsgericht Hannover für sich verbuchen. Sie hatten sich in einem Eilverfahren gegen Versammlungsauflagen einer Kundgebung gewendet, mit der sie morgen in Bad Nenndorf gegen den Naziaufmarsch demonstrierenwollen. Die Versammlungsbehörde, der Landkreis Schaumburg, hatte in seinem Bescheid u.a. unter Ziff. 1 verfügt:

Ansprachen und Durchsagen aus Anlass der Versammlung dürfen nur dann unter Verwendung elektroakustischer Hilfsmittel verstärkt werden, wenn die Zahl der Versammlungsteilnehmer 50 Personen übersteigt. Hiergegen hat Rechtsanwalt Paulo Dias aus Hannover im Eilverfahren erfolgreich Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt. Der Landkreis Schaumburg hat seine Beschränkung zu Ziffer 1 aufgehoben. Somit ist es dem Versammlungsleiter nicht mehr verwehrt für die morgige Kundgebung in Bad Nenndorf akustische Hilfsmittel, etwa Megaphone und/oder Lautsprecher gegen die Nazis in Stellung bringen, selbst wenn die Teilnehmerzahl nur -wie bei der Anmeldung der Kundgebung angegeben- bei 20-30 Personen liegen sollte.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, morgen wie von uns beabsichtigt gegen die geschichtsrevisionistischen Opfermythen der Nazis protestieren zu können“, erklärt der Juso-Landesvorsitzende Benjamin Köster, “wir hoffen, dass dieses Urteil zukünftig auch von anderen Versammlungsbehörden berücksichtigt wird. Proteste gegen Nazis gehören begrüßt und nicht gegängelt!“ Die Jusos Niedersachsen bedanken sich ausdrücklich bei ihrem Rechtsanwalt Paulo Dias für die erfolgreiche Durchsetzung ihres Anliegens!

Jusos Niedersachsen
Benjamin Köster (Vorsitzender)
Odeonstr. 15/16
30159 Hannover
Tel 0511/1674-223
Fax 0511/1674-211
info@jusos-niedersachsen.de
www.jusos-niedersachsen.de

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