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Land setzt Karlsruher Urteil zu Asylbewerberleistungsgesetz um – Vorgaben vom Bund fehlen

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(LNP) Seit dem 1. August 2012 beziehen Asylbewerberinnen und Asylbewerber höhere Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 festgestellt, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zu den Grundleistungen und deren Höhe evident unzureichend waren. „Obwohl das Urteil den Bund verpflichtet, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes neu zu regeln, scheint man sich in Berlin reichlich Zeit lassen zu wollen. Die Länder haben bislang auf jeden Fall noch keine entsprechenden Informationen erhalten“, kritisiert die Staatssekretärin im Integrationsministerium Margit Gottstein. „Genauso wenig wie sich der Bund in der Vergangenheit um die angemessene Erhöhung und Berechnung der Leistungen gekümmert hat, kümmert er sich nun um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Er muss aber entscheiden, wie und in welcher Höhe künftig das Existenzminimum der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG gewährleistet werden soll.“

Um trotzdem eine möglichst einheitliche Umsetzung in Rheinland-Pfalz zu erreichen, wurden die Kommunen Anfang der Woche per Mail vom Integrationsministerium darüber informiert, wie die Leistungssätze vorerst berechnet werden sollen. Ein Beispiel: Der Satz für einen alleinerziehenden Erwachsenen beträgt jetzt 346 Euro/Monat, statt bisher 224 Euro/Monat. Davon ist das sogenannte Taschengeld zur Deckung des persönlichen Bedarfs des täglichen Lebens in Höhe von 134 Euro (bislang 40 Euro) als Geldbetrag zu zahlen.

„Mir war wichtig, dass die betroffenen Menschen im Land rasch und einheitlich Leistungen in dem Umfang erhalten, der ihnen nach dem Karlsruher Urteil zusteht. Allerdings kann das Integrationsministerium bei der derzeitigen Informationslage keinen endgültigen Leistungssatz festlegen“, erklärt Staatssekretärin Gottstein. Wie hoch die jährliche finanzielle Mehrbelastung des Landeshaushalts durch die angehobenen Leistungssätze sein wird, wird derzeit berechnet.

Birgit Jahns
Pressestelle
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Telefon 06131 – 16 5647

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