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Ministerrat stellt Weichen für ein novelliertes Landesmediengesetz

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(LNP) Ministerin Krebs: Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer meinungsvielfältigen Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg.

„Internet und Digitalisierung haben die Medienlandschaft in den vergangenen Jahren grundlegend verändert und stellen die Fernseh- und Hörfunkbranche in Baden-Württemberg angesichts einer Vielzahl neuer digitaler Verbreitungswege vor neue Herausforderungen. Mit dem heute vom Ministerrat beschlossenen Entwurf für ein novelliertes Landesmediengesetz stellen wir die Weichen dafür, dass die Landesanstalt für Kommunikation mit ihrer Förderung auf die zahlreichen digitalen Herausforderungen angemessen reagieren kann und damit zur Sicherstellung einer vielfältigen lokalen und regionalen Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg beiträgt“, sagte die Ministerin im Staatsministerium, Silke Krebs, am Montag (24. Juli 2012) in Stuttgart im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Außerdem sei geplant, die finanzielle Situation der nichtkommerziellen freien Lokalradios in Baden-Württemberg zu verbessern. Dazu wird die bisherige Höchstgrenze bei der Förderung der Freien Radios von 10 Prozent der der Landesanstalt für Kommunikation zustehenden Rundfunkgebühren aufgehoben. Gleichzeitig soll eine regelmäßige Förderpflicht der Landesanstalt für Kommunikation zugunsten der Freien Radios im Landesmediengesetz festgeschrieben werden. „Damit lösen wir unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Gerade die Freien Radios erfüllen mit ihren auf Partizipation ausgerichteten Programmen eine wichtige Aufgabe für eine vielfältige kulturelle Hörfunklandschaft in Baden-Württemberg und leisteten damit einen wichtigen Beitrag für eine aktive Bürgergesellschaft“, stellte die Ministerin fest.

Neben den klassischen Verbreitungswegen wie dem Breitbandkabel sind neue digitale Verbreitungswege wie z. B. die digitale Satellitentechnik, aber auch mobile Ausspielwege wie Smartphones und Tablet-PCs hinzugekommen. Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg mit regionalen und lokalen Programmen zu erreichen, müssen die Fernseh- und Hörfunkveranstalter in Baden-Württemberg auf diese technische Verbreitungsvielfalt reagieren und die neuen digitalen Verbreitungswege nutzen. „Bei der Anpassung auf die digitale Welt fallen erhebliche Kosten an, die die lokalen und regionalen Rundfunkveranstalter mangels ausreichender Werbeerlöse nicht von Anfang an vollständig selbst tragen können. In dieser Umstellungsphase ist die Förderung seitens der Landesanstalt für Kommunikation daher besonders wichtig“, erklärte die Ministerin. Zur Verbesserung der Finanzausstattung werde daher der der Landesanstalt für Kommunikation nach dem Landesmediengesetz zugewiesenen Anteil am Ertrag aus den Rundfunkgebühren erhöht. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer meinungsvielfältigen Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg und zur regionalen Identität“, so Ministerin Krebs.

Im Anschluss an die Kabinettsbefassung wird eine förmliche Anhörung der betroffenen Interessengruppen zum neuen Landesmediengesetz stattfinden. Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse ist geplant, dass der Landtag das novellierte Landesmediengesetz bis Ende des Jahres verabschiedet, so dass dieses zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann.

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