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Arbeitserlaubnis für Asylbewerber / Holger Bellino: Asylrecht dient dem Schutz der Menschen vor Verfolgung

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(LNP) „Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der letzten Woche darf es bei der gesetzlichen Neuregelung der Leistungsansprüche für Asylbewerber grundsätzlich keine Denkverbote geben. Doch darf der finanzielle Aspekt nicht die entscheidende Rolle spielen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Holger Bellino.

„Das Asylrecht dient in erster Linie dem Schutz der Menschen vor Verfolgung und nicht der Bekämpfung des Fachkräftemangels in Deutschland. Daher treten wir dafür ein, dass Asylbewerber anerkannt werden, wenn berechtigte Asylgründe vorliegen. Bedarfe am Arbeitsmarkt sollen hierbei keine Rolle spielen. Wenn die schnelle Bearbeitung der Asylanträge zur Gewinnung qualifizierter Fachkräfte führt, ist dies selbstverständlich eine zu begrüßende Begleiterscheinung“, so Holger Bellino.
 
„Auch die Tatsache, dass über 90% der Asylanträge abgelehnt werden, zeigt, dass durch eine eventuelle Arbeitsaufnahme keine wirkungsvolle Entlastung der Wirtschaft erreicht werden kann. Die Entlastung der Staatskasse kann durch eine möglichst zügige Bearbeitung der Asylanträge am effektivsten erreicht werden. Hier sind Staat und Asylbewerber gleichermaßen gefordert“, so der Parlamentarische Geschäftsführer abschließend.

Christoph Weirich, Pressesprecher
Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden
E-Mail: presse-cdu@ltg.hessen.de
Tel: 0611 / 350-548
Fax: 0611 / 350-551

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