Startseite BundesländerHessen Wohnraumförderung – Ulrich Caspar und Martina Feldmayer: „Mittel zur Wohnraumförderung in Hessen zielgerichtet einsetzen“

Wohnraumförderung – Ulrich Caspar und Martina Feldmayer: „Mittel zur Wohnraumförderung in Hessen zielgerichtet einsetzen“

von Frank Baranowski
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(LNP) „Gesetzesnovelle bringt bessere Möglichkeiten zur Förderung von sozialem Wohnungsbau auch für Studierende, Eigentumsförderung und Barrierefreiheit“

Die Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen einen gemeinsamen Gesetzentwurf [1] zur Weiterentwicklung der Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen vor (Drs. 19/514). „Diese Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt für eine moderne, zielgerichtete und effiziente Wohnungspolitik“, sagten die zuständigen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Caspar, und der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martina Feldmayer, in einer Pressekonferenz. Die drei wichtigsten Punkte sind dabei die gleichrangige Förderung von Mietwohnungsbau und Eigentumsförderung, die Schaffung von zusätzlichem studentischem Wohnraum sowie ein Mittelstandsprogramm zur Unterstützung von Haushalten mit mittlerem Einkommen. „Mit diesen Regelungen reagieren wir auf die aktuellen Probleme am Wohnungsmarkt, die vor allem durch den Mangel an bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen im Ballungsraum vorherrschen“, erläutern Feldmayer und Caspar.

Gleichrangigkeit der Förderziele für Eigentum und Mietwohnungsbau

Die Eigenheimförderung und der Mietwohnungsbau werden als gleichrangige Förderziele eingestuft. Im derzeit noch gültigen Gesetz wird die Eigentumsförderung vorrangig vor der Förderung von Mietwohnraum behandelt. Dazu Martina Feldmayer: „Mit der Änderung soll erreicht werden, dass besser flexibel auf den jeweiligen Bedarf an Wohnraum eingegangen werden kann. Eine Unterstützung ist dann nötig, wenn das Wohnungsangebot nicht angemessen auf dem Wohnungsmarkt vorhanden ist, was insbesondere das dicht besiedelte Rhein-Main-Gebiet betrifft.“

Förderung von studentischem Wohnen

Studentischer Wohnraum ist in den meisten Universitätsstädten knapp, vor allem für einkommensschwache Studierende. Das Gesetz schafft die Möglichkeit, zusätzlichen studentischen Wohnraum mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zu generieren. „Wir haben gute und attraktive Hochschulstandorte in Hessen und stehen jetzt in der Pflicht, dem Zulauf an Studierenden auch Rechnung zu tragen und die Studierenden mit einem angemessen Wohnungsangebot versorgen zu können“, meint Martina Feldmayer. Ulrich Caspar ergänzt: „Das Änderungsgesetz gibt die Möglichkeit, hier Schwerpunkte zu setzen und den Ausbau von studentischem Wohnraum besser und gezielt fördern zu können.“

Mittelstandsprogramm

Vor allem in den Ballungsgebieten wird bezahlbarer Wohnraum auch für Bezieher durchschnittlicher Einkommen knapper. Mit dem Mittelstandsprogramm soll der Wohnungsbau für die Menschen gefördert werden, die sich schlecht auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen können, aber zu viel verdienen, um eine Sozialwohnung beziehen zu können. Daher soll die soziale Wohnraumförderung auch auf Haushalte mit mittlerem Einkommen ausgeweitet werden. „Für den urbanen Bereich soll es künftig die Möglichkeit geben, von Einkommensgrenzen abweichen zu können, um auch Haushalten und Familien mit mittlerem Einkommen – zum Beispiel Polizisten und Krankenpflegepersonal – eine Wohnraumförderung zukommen lassen zu können. Für solche zielgerichteten Maßnahmen schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen“, erklärte Caspar einen Kernbereich des Gesetzes.

Caspar und Feldmayer machten zudem deutlich, dass das Änderungsgesetz die besonderen Bedürfnisse von behinderten Menschen berücksichtigt, indem es Wohnraum für Menschen mit Behinderungen schaffen will und Wohngemeinschaften zur gegenseitigen Unterstützung von Hilfsbedürftigen besonders beachtet.

Insgesamt zeigen sich die Regierungsfraktionen zuversichtlich, dass dieses Änderungsgesetz langfristig zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt beitragen wird.

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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