Startseite BundesländerSaarland Überprüfung von Zimtgebäck und Lebkuchen: Zwei Proben Zimtwaffeln wegen zu viel Cumarin beanstandet

Überprüfung von Zimtgebäck und Lebkuchen: Zwei Proben Zimtwaffeln wegen zu viel Cumarin beanstandet

von Frank Baranowski
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(lnp) Der verführerische Duft nach Zimt zieht derzeit durch Städte und Dörfer und macht Lust auf Weihnachten. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zimtwaffeln und -plätzchen gefahrlos genießen können, waren wieder zur Vorweihnachtszeit die Lebensmittelkontrolleure unterwegs, um das Weihnachtsgebäck unter die Lupe zu nehmen. Die Zimtplätzchen werden auf ihren Gehalt an Cumarin untersucht, das in hohen Dosen gesundheitsschädlich sein kann.

Ergebnis der Kontrollen: 27 Proben wurden insgesamt untersucht. Dabei handelte es sich um 22 Proben Zimtwaffeln, fünf Proben Lebkuchen und eine Probe Lebkuchengewürz. Die Backwaren stammten aus handwerklicher Herstellung saarländischer Betriebe. Der Grenzwert von 50 mg/kg war bei zwei Proben Zimtwaffeln überschritten. Das beanstandete Gebäck wurde aus dem Verkehr gezogen. In den Verkaufsräumen der betroffenen Betriebe muss ein Aushang die Kunden über den zu hohen Cumarin-Gehalt informieren, damit bereits verkaufte Plätzchen möglichst nicht verzehrt werden.

„Die festgestellten Grenzwertüberschreitungen bei Cumarin waren 2014 noch deutlich höher als in diesem Jahr. Das lässt darauf hoffen, dass die Bäckereien inzwischen beim Würzen mit Zimt vorsichtiger sind. Für uns ist das aber kein Grund, die Kontrollen einzustellen. Die Arbeit unserer Lebensmittelkontrolleure ist nach wie vor unverzichtbar. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass von Lebensmitteln keine Gefahr ausgeht“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Bei den Kontrollen im Vorjahr waren von insgesamt 35 Proben 5 Proben beanstandet worden.

Cumarin kann in höheren Mengen Kopfschmerzen auslösen und sogar die Leber schädigen. Erst bei einer deutlichen Überschreitung des EU-Grenzwertes von 50 mg/kg ist jedoch eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten.  Wenn der EU-Grenzwert eingehalten wird, ist bei üblichen täglichen Verzehrsmengen (bis ca. 30 g Zimtsterne und 100 g Lebkuchen) auch bei Kindern keine Gefahr zu befürchten.

Cumarin ist ein natürlich vorkommender Pflanzenstoff, der einen süßlichen, kräuterartig-würzigen Geruch aufweist. Unter anderem ist Cumarin in Waldmeister und in Zimt enthalten. Bei Zimt unterscheidet man zwischen Cassia-Zimt, der einen hohen Cumaringehalt (bis 6.000 mg/kg) aufweist und Ceylon-Zimt, der nur geringe Mengen an Cumarin enthält. Da Cassia-Zimt billiger ist, wird meist dieser zur Herstellung von zimthaltigen Backwaren verwendet. Minister Jost rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Backen Ceylon-Zimt zu verwenden. „Bei Ware, die unter der alleinigen Bezeichnung „Zimt“ angeboten wird, handelt es sich in der Regel um Cassia-Zimt. Dieser sollte nur sparsam verwendet werden.“

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Quelle: Pressemitteilung Umweltministerium Saarland vom 11.12.2015.

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