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Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe

von Frank Baranowski
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(lnp) Finanzministerium: Erste Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe umgesetzt. Strategie berücksichtigt sowohl die Interessen der Beihilfeberechtigten, als auch die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beihilfestelle.

„Nach dem Gedankenaustausch im Finanzministerium mit den Vertretern des Deutschen Beamtenbundes (dbb) sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Mitte November 2015 darüber, wie Beihilfeanträge schneller bearbeitet werden können, sind nun die ersten Maßnahmen umgesetzt,“ teilte die Sprecherin des Finanzministeriums am Freitag (15.01.2016) mit. „Ziel der Maßnahmen ist es, die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen möglichst ganzjährig auf höchstens vier Wochen vom Eingang des Antrags bis zum Geldeingang beim Beihilfeempfänger zu begrenzen.

Dazu wurden kurzfristig erste Maßnahmen eingeleitet. Sie bilden die ersten Schritte zur Verbesserung. Bis diese Maßnahmen greifen, dauert es eine gewisse Zeit. Deshalb kann für Stoßzeiten, wie zum Beispiel im Januar, noch nicht garantiert werden, dass wir das „Vier-Wochen-Ziel“ schon einhalten können. Wir sind aber zuversichtlich, dass die eingesetzten Maßnahmen nach und nach greifen.“

Bei den ersten Maßnahmen handelt es sich insbesondere um eine deutliche Straffung der internen Abläufe. So wurden z. B. Geschäftsstelle, Poststelle und Scanstelle räumlich zusammengelegt und die Ablaufprozesse dadurch optimiert. Die Bearbeitung der Anträge wird einfacher und damit auch schneller durch eine wesentliche Vereinfachung der Antragsvordrucke. Die Zeit von der Bearbeitung der Anträge bis zur Auszahlung der Beihilfebeträge wird verkürzt. Durch einen flexibleren Personaleinsatz innerhalb der Zentralen Besoldungsstelle soll zudem sichergestellt werden, dass in Stoßzeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt werden.

Beim Gespräch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ging es aber auch um weitere in der Zukunft anzustrebende Maßnahmen: Die mittelfristig geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Verbesserung der Internetpräsenz mit Erläuterungen des Beihilferechts sowie detaillierten Merkblättern zu den Formularen. Langfristig sind weitere technische Verbesserungen geplant, wie beispielsweise das Scannen von Rezepten.

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Quelle: Pressemitteilung Finanzministerium vom 15.01.2016.

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