Startseite BundesländerHessen Gut gemeint – schlecht gemacht: Wohnraumförderungsgesetz bleibt ohne zusätzliche Landesmittel wirkungslos

Gut gemeint – schlecht gemacht: Wohnraumförderungsgesetz bleibt ohne zusätzliche Landesmittel wirkungslos

von Frank Baranowski
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(LNP) Zur Landtagsdebatte zur Gesetzesnovelle zum hessischen Wohnraumförderungsgesetz erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ohne zusätzliche Landesmittel bleiben auch die schwarzgrünen Veränderungen beim Wohnraumförderungsgesetz ohne große Wirkungen. Für einen immer größeren Kreis von Anspruchsberechtigten stehen Jahr für Jahr immer weniger Sozialwohnungen zur Verfügung. Dieses zentrale Problem wird aber nicht angegangen.“

Auch unter Schwarzgrün stellten die Expertenanhörungen zu Gesetzentwürfen offenbar nur ein notwendiges Übel ohne ernsthafte Konsequenzen dar, so Schaus. Schlimmer noch: Kritiken würden ignoriert und es werde so getan, als habe man den Stein der Weisen gefunden.
Die Nachwirkungsfrist für Wohnungen mit Sozialbindung nicht zu erhöhen, sei von den Experten ebenso scharf kritisiert worden, wie die Tatsache, dass trotz Wohnungsnot und überzogenen Mietpreisen finanzielle Mittel für den sozialen Wohnungsbau gleich bleiben sollten. Auch die Möglichkeit, Sozialwohnungen nunmehr sechs statt wie bisher drei Monate straffrei leer stehen zu lassen, zeuge von einer verfehlten Wohnungspolitik.

Schaus: „Die von Schwarzgrün vorgenommenen Änderungen am Wohnraumförderungsgesetz sind am Ende vorgetäuschte Aktivitäten. Zu einer Verbesserung der Situation auf dem hessischen Wohnungsmarkt oder gar zu einer Dämpfung der überhöhten Mietpreissteigerungen in den Groß- und Universitätsstädten sowie im Rhein-Main-Gebiet wird diese Reform des Gesetzes nicht führen.“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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