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Änderungsantrag zeigt Untauglichkeit des Gesetzentwurfs

von Frank Baranowski
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(lnp) Günter Rudolph (SPD): Umfangreicher Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zeigt Untauglichkeit des Gesetzentwurfs. Als „nach wie vor unbrauchbar“ hat der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph den  Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten auch nach Einbringung eines umfangreichen Änderungsantrags  bezeichnet.

„Der Gesetzentwurf ist bei der Anhörung im Hessischen Landtag in einer Deutlichkeit durchgefallen, wie man es nur selten erlebt. Dass die Regierungsfraktionen nun versuchen, ihre radikalen, von Seiten aller Anzuhörenden mit vernichtender Kritik überzogenen Vorschläge zu entschärfen, macht es nicht besser. Im Gegenteil: Dies verdeutlicht erneut, wie wichtig ein geordnetes Verfahren mit einer gemeinsamen vorherigen Abstimmung gewesen wäre. Hierauf haben wir als SPD-Fraktion bereits mehrfach hingewiesen“, so der SPD-Politiker.

„Warum Schwarz-Grün die kommunalen Spitzenverbände durch die Einbringung des Gesetzes als Fraktionsentwurf brüskieren musste, lässt sich nur dadurch erklären, dass man der zu erwartenden Kritik auf Grund der sich so deutlich verschlechternden Situation für kommunale Wahlbeamte aus dem Weg gehen wollte. Wir sind uns einig, dass bei dieser Thematik Handlungsbedarf besteht. Eine Abstimmung, vor allem auch ein gemeinsames Vorgehen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen, wäre bei so weitreichenden und grundlegenden Änderungen aber auch in der Sache das Mindeste  gewesen“, so Rudolph.

Die SPD-Fraktion kritisierte zu dem die Hektik,  mit der die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf nun durchdrücken wollen. „Für uns ist und bleibt dieses Verfahren nicht akzeptabel. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher auch weiterhin entschieden ab“, so der SPD-Politiker.

Quelle: spd-fraktion-hessen.de

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