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Netzwerk „Menschen mit Behinderung“ der NRW-CDU fordert Umstrukturierung des Inklusionsbeirats

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(LNP) Das Netzwerk „Menschen mit Behinderung“ der CDU Nordrhein-Westfalen setzt sich gegenüber der rot-grünen Landesregierung für grundlegende Änderungen in der Besetzung des Inklusionsbeirats ein und fordert, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Umsetzungsprozess zu berücksichtigen.

Die rot-grüne Landesregierung hat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen Inklusionsbeirat eingerichtet. Dieser kann gegenüber der Landesregierung Stellungnahmen abgeben. Leider bilden Menschen mit Behinderungen bei der Zusammensetzung neben Vertretern der kommunalen Spitzen- und Landschaftsverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie der Kirchen nur eine Minderheit der Mitglieder, obwohl es bei der Umsetzung des Aktionsplans um die Verwirklichung ihrer Rechte geht. Ihre Stimme muss folglich ein stärkeres Gewicht im Beirat erhalten. Dies geht aus einem, vom Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen einstimmig verabschiedeten Beschluss, hervor.

Noch schwerwiegender sei, dass der Inklusionsbeirat nach dem Willen der Landesregierung nur einvernehmliche Empfehlungen aussprechen darf. Der Vorsitzende des CDU-Netzwerks „Menschen mit Behinderung“, Dr. Wulf Randhahn: „Wenn Betroffene, Kostenträger und Leistungserbringer nur mit einer gemeinsamen Stimme nach außen sprechen dürfen, droht die Gefahr der Handlungsunfähigkeit des Gremiums. Damit würde der Umsetzungsprozess der Konvention in NRW Schaden nehmen.“ Im Beirat müssen auch kontroverse Entscheidungen zulässig sein und Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können, lautet die Forderung im Papier des CDU-Netzwerks „Menschen mit Behinderung“.

Bereits während der konstituierenden Sitzung des Beirats am 20. Dezember 2012 wurde vom Sozialverband NRW sowie Vertretern der Selbsthilfe scharfe Kritik an der Zusammensetzung des Beirats und der Verpflichtung zu einstimmigen Entscheidungen geübt. Bisher hat die Landesregierung auf diese Kritik nicht reagiert und keinerlei Nachbesserungen in Aussicht gestellt. Der Grundsatz „nicht ohne uns über uns“ werde missachtet, so Dr. Randhahn.

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