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Katja Rathje-Hoffmann zu TOP 14 und 37: Familien und Alleinerziehende fördern – Ehegattensplitting um ein Familiensplitting ergänzen

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(LNP) In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 14 und 37 hat die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Katja Rathje-Hoffmann, heute (21. März 2013) die Position der Union bekräftigt, dass Ehegattensplitting zu erhalten und zu einem Familiensplitting weiter zu entwickeln:

„Wir haben vor, die steuerliche Berücksichtigung von Kindern auf den heute für Erwachsene geltenden Grundfreibetrag von 8.004 Euro anzuheben. So helfen wir den Familien und auch den Alleinerziehenden mit Kindern gezielt“, so Rathje-Hoffmann.

Das Bundesverfassungsgericht habe die Rechte homosexueller Lebenspartnerschaften durch die Möglichkeit der Sukzessivadoption gestärkt. Eine Gleichheit mit der Ehe bestehe darüber hinaus in den Bereichen des Sozialrechtes, des Arbeitsrechtes, Namensrechtes, Güterrechtes, sowie des Erbrechtes.

Im Verfassungsrecht bestehe jedoch nach wie vor ein Unterschied. Die Ehe könne nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden.

„Für uns ist die Ehe eben kein Auslaufmodell“, stellte Rathje-Hoffmann klar.

Gleichwohl müsse die Frage, was die Ehe ausmache, gestellt werden.

„Deshalb haben wir das Ziel, das Ehegattensplitting zu erhalten und zu einem realen Familiensplitting weiterentwickeln“, so Rathje-Hoffmann abschließend.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark, Mareike Watolla
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431 988-1440
Telefax: 0431-988-1443
E-Mail: info@cdu.ltsh.de

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