Home Hessen Kreislaufwirtschaftsgesetz / Dirk Landau: Abfallgesetz verantwortungsvoll weiterentwickeln und zuverlässige Entsorgung sicherstellen – Andienpflicht hat ausgedient
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Kreislaufwirtschaftsgesetz / Dirk Landau: Abfallgesetz verantwortungsvoll weiterentwickeln und zuverlässige Entsorgung sicherstellen – Andienpflicht hat ausgedient

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(LNP) „Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass das hohe Niveau der Abfallentsorgung in Hessen beibehalten wird. Dabei gibt es eine klare, fünfstufige Strategie. Vorrang hat die Abfallvermeidung und die Wiederverwertung. Erst dann kommen Recycling und energetische Verwertung. Beseitigt werden darf nur, was gar nicht mehr verwertbar ist. Damit stellen wir einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen sicher“, erklärte der abfallpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dirk Landau, im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz. In diesem werden die Ausführungsbestimmungen für die Abfallbeseitigung und –verwertung in Hessen geregelt. Dabei sei der erfolgreich gefundene Kompromiss der Zuständigkeiten von kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen umgesetzt.

Darüber hinaus werde die bisher geltende Andienpflicht an das Entsorgungsunternehmen HIM wie angekündigt gestrichen. „Die Andienpflicht hat ausgedient. Es besteht mittlerweile ein ausreichender und verlässlich arbeitender Markt für die Beseitigung von Industriemüll. Diese Sonderabfälle können sicher und unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden. Deshalb brauchen wir keine Monopolstrukturen mehr. Die hessische Industrie soll sich ihren Entsorgungspartner aus den unterschiedlichen, zertifizierten und zuverlässigen Unternehmen aussuchen dürfen – wir sind sicher, dass sich durch diesen Markt auch geringere Preise erzielen lassen, was letztlich den Konsumenten und Angestellten zu Gute kommt“, so Landau zur Frage, ob hessische Industrieunternehmen ihre Sonderabfälle weiterhin beim ehemals staatlichen, mittlerweile aber privatisierten Entsorgungsunternehmen abliefern müssen. Eine entsprechende Regelung im Gesetz soll bei der aktuellen Novelle entfallen.

Christoph Weirich, Pressesprecher
Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden
E-Mail: presse-cdu@ltg.hessen.de
Tel: 0611 / 350-548
Fax: 0611 / 350-551

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