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Christopher Vogt: Digitale Gesellschaft ermöglichen und nicht behindern

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(LNP) Zu dem von der FDP-Landtagsfraktion in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebrachten Antrag „Digitale Gesellschaft ermöglichen – Haftungsrisiken begrenzen“ (Drucksache 18/173) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind diejenigen unter Umständen haftbar zu machen, aus deren Netzwerken heraus illegale Aktivitäten ausgeübt werden. Wegen dieses Haftungsrisikos schotten derzeit immer mehr Gewerbetreibende ihre Netze ab, anstatt sie wie bisher ihren Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die WLAN-Betreiber können nach gegenwärtiger Rechtslage, anders als etwa die kommerziellen Anbieter von DSL-Verbindungen, für alles haftbar gemacht werden, was über ihre Netze geschieht.

Die gegenwärtige Rechtslage passt für die FDP-Landtagsfraktion mit einer digitalen Gesellschaft nicht zusammen. Eine digitale Gesellschaft ist nicht möglich, wenn der Bäcker, der es seinen Kunden ermöglicht, das Internet während ihres Aufenthalts in seinem Geschäft unentgeltlich zu nutzen, für eventuelle Rechtsverletzungen von Dritten haftbar gemacht werden kann. Hot-Spots von kommerziellen Anbietern, die möglicherweise nur wenige Meter davon entfernt stehen, haften in solchen Fällen dagegen nicht. Mit

unserem Antrag möchten wir die derzeit bestehende Unausgewogenheit zwischen den Regelungen beseitigen. Die Landesregierung fordern wir auf, auf Bundesebene eine entsprechende gesetzliche Initiative zu starten.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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