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Gesundheitsministerin Bachmann begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts

von Frank Baranowski
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Gesundheitsministerin Bachmann begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts.

(lnp) Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes: Gesundheitsministerin Bachmann begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts.

Bachmann setzte sich für Verbesserung ein

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) des Bundesgesundheitsministeriums beschlossen. „Damit wird endlich der bundespolitisch notwendige Weg zu einer Verbesserung der Situation der Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen frei gemacht“, so die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

„Seit 2016 habe ich hier im Land und auch bundespolitisch darum gekämpft, dass die untragbare Situation in der Pflege zum Wohle der Pflegebedürftigen und vor allem auch der Beschäftigten in der Pflege endlich verbessert werden muss“, sagte Bachmann nach dem Beschluss des Bundeskabinetts.

Gesetz tritt vermutlich am 1. Januar 2019 in Kraft

Mit dem neuen Gesetz sollen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Eckpunkte umgesetzt werden. So wird das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Bachmann: „Mit den 13.000 zusätzlichen Pflegestellen wird die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen verbessert werden. Wichtig ist, dass dies ohne Beteiligung der Pflegebedürftigen selbst finanziert werden soll.“

In den Krankenhäusern wird jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle von den Krankenkassen vollständig refinanziert werden, um die Pflege zu verbessern. Auch die Tarifsteigerungen sollen vollständig refinanziert werden. Darüber hinaus wird die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden.

„Mit diesen Maßnahmen werden wir das im Jahr 2016 von mir angestrebte Ziel – die Schaffung von 1000 Pflegestellen im Saarland bis zum Jahr 2020 – erreichen können, wenn die Krankenhausträger und die Träger der Pflegeeinrichtungen bereit sind, die Gesetzesvorgaben umzusetzen,“ betont Bachmann.

Das Gesetz wird auch Inhalte haben, mit denen nicht alle Player im Krankenhausbereich einverstanden sind, so soll ab 2020 die Finanzierung der Pflegepersonalkosten durch eine eigene krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt werden und die Personalausstattung soll auf der Basis eines Pflegequotienten geregelt werden. „Grundsätzlich begrüße ich diese Regelungen“, so die Ministerin. „Sicherlich wird man über die konkrete Ausgestaltung noch im parlamentarischen Verfahren reden. Dessen ungeachtet, gehe ich von einer Zustimmung im Bundesrat aus, sodass die dringend notwendigen gesetzlichen Vorgaben auch wie geplant in Kraft treten können. Die Pflege braucht unsere volle Unterstützung! Dafür setze ich mich ein!“

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Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 2. August 2018.
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