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Mehr Gestaltungsfreiheit für die Hochschulen

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(LNP) Am Dienstag wurde bekannt, dass der Bund ab 2015 die Finanzierungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) komplett übernimmt und das Grundgesetz im Bereich der Hochschulen aufgelockert wird.

Die hochschulpolitische Sprecherin der FDP Berlin Josephine Dietzsch erklärte dazu: „Die FDP Berlin freut sich, dass der Bund die Länder aus der Pflicht der BAföG-Finanzierung entlässt. Der Bund trägt damit die Hauptverantwortung für die Studienfinanzierung und gibt den Ländern mehr Freiheiten. Das Geld darf aber von den Ländern nicht für teure und überflüssige Prestigeprojekte verwendet werden. Insbesondere Berlin ist in der Pflicht die rund 79 Millionen Euro ohne Umwege in die Lehre und Ausgestaltung der chronisch unterfinanzierten Hochschulen zu investieren. Zu viele Studierende auf zu wenigen Stühlen, zu wenige Tutoren und eine erschreckend große Betreuungsrelation sind alarmierend. Die Hochschulen und deren Mittelbau müssen endlich entlastet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen jedoch selbst im Sinne der Hochschulautonomie entscheiden, an welchen Stellen die Gelder am dringendsten gebraucht werden.“

Zu einer möglichen Änderung des Grundgesetzes sagt Dietzsch: „Der Paragraf 91b des Grundgesetzes ist reformbedürftig. Die Länder dürfen sich jedoch nicht wegen Überforderung der zuständigen Senatoren und Minister aus der Verantwortung stehlen. Die große Koalition muss endlich ihr Übergewicht nutzen um sich einen vernünftigen Handlungsrahmen zu schaffen. Berlin braucht auch weiterhin eine optimierte Fortsetzung der Exzellenzinitiative und des Hochschulpaktes. Selbstverständlich befürworten wir den Willen des Bundes sich an bestimmten Punkten zu beteiligen, allerdings muss die Grundfinanzierung ohne Frage bei den Ländern bleiben. “

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