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Kommunalwahlgesetz: SPD und Grüne tragen volle Verantwortung für Zweifel an Wahlgesetz

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(LNP) Scharf kritisierten die rheinland-pfälzischen Liberalen die Rolle der SPD im Zusammenhang mit dem umstrittenen rot-grünen Kommunalwahlgesetz. Das Gesetz ist aufgrund eines Passus zur Frauenquote auf dem Wahlschein verfassungsrechtlich höchst bedenklich. „Sollte das Verfassungsgericht das rot-grüne Kommunalwahlgesetz für verfassungswidrig erklären, hat das gravierende Auswirkungen auf die gesamte Kommunalwahl“, sagte der Vorsitzende der FDP Rheinland-Pfalz, Dr. Volker Wissing.

Er warf SPD und Grünen vor, im Vorfeld nicht nach einem großen parteiübergreifenden Konsens zur Förderung von Frauen in der Kommunalpolitik gesucht zu haben. „Alle demokratischen Parteien in Rheinland-Pfalz wollen Frauen in der Kommunalpolitik unterstützen, aber nicht alle sind dafür bereit, die Verfassung zu brechen“, so Wissing. Mit einem verfassungskonformen Gesetzesentwurf hätten SPD und Grüne auf die Unterstützung anderer Parteien zählen können. Jetzt müssten sie reumütig das Verfassungsgericht mit der Prüfung des eigenen Gesetzes behelligen. „SPD und Grüne wollten sich als Vorkämpfer der Frauen präsentieren und stehen nun als potentielle Verfassungsbrecher vor Gericht“, sagte der FDP-Politiker.

Er forderte SPD und Grüne zur umgehenden Klärung ihrer politischen Haltung auf. Die Kommunalwahlen könnten nicht auf der Grundlage eines möglicherweise rechtswidrigen Kommunalwahlgesetzes durchgeführt werden. „SPD und Grüne stehen zentral in der Verantwortung. Alle Zweifel rund um die Kommunalwahl 2014 haben SPD und Grüne alleine verursacht“, so der Vorsitzende der rheinland-pfälzischen Liberalen. Nachdem Sie im Nachhinein nun selbst nicht mehr sicher sind, richtig gehandelt zu haben, wird ihnen in Zukunft keiner mehr vorschnell vertrauen.

FDP-Landesverband Rheinland-Pfalz
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