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Tiergesundheitsgesetz: Landesregierung beschließt Änderung der Subdelegationsverordnung

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(LNP) Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag eine Än­derung der so genannten Subdelegationsverordnung beschlossen. Diese Verordnung regelt die Übertragung von Verordnungsbefugnissen der Landesregierung auf die Fachministerien. Es handelt sich dabei in der Regel um sehr fachspezifische Themenbereiche, die besser durch das zuständige Fachressort als von der Landesregierung als Ganze geregelt werden. Durch die Übertragung der Zuständigkeit auf das Fachministerium entfallen Abstimmungs­prozesse, sodass Regelungen künftig schneller getroffen werden können.

Die Anpassung für den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Ernäh­rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfolgte, da das Tiergesundheitsgesetz am 1. Mai 2014 in Kraft tritt und zum gleichen Zeitpunkt das Tierseuchengesetz aufgehoben wird. Zur Aufrechterhaltung bisheriger Regelungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen ist eine Änderung der Subdelegationsverordnung erforderlich. Die bisher auf das Tierseuchengesetz bezogenen Regelungen der Verordnung werden an die entsprechenden Vorschriften des neuen Tiergesundheitsgesetzes angepasst.

Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: (0511) 120 69 47
Fax: (0511) 120 68 33
E-Mail: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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