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Konversion bleibt weiterhin wichtiges Thema für Kommunen und Land Landesregierung beschließt Fortführung des Interministeriellen Arbeitskreises

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(LNP) Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Fortführung des Interministeriellen Ar­beitskreises (IMAK) zum Thema Konversion beschlossen. Der Abzug der britischen Streitkräfte und die Reform der Bundeswehr mit Standortschließungen und teilweise signifikanten Reduzierungen haben zum Teil große Auswirkungen auf die betroffenen Kommunen in Niedersachsen. Die Landesregierung unternehme deshalb ihr Möglichstes, um die betroffenen Standortkommunen zu unterstützen, sagte Innenminister Boris Pistorius.

Der Arbeitskreis wurde im Januar 2011 zunächst anlässlich des angekündigten Abzugs der britischen Streitkräfte eingerichtet. Nach Bekanntgabe des Stationierungskonzepts der Bun­deswehr im Oktober 2011 wurde der „IMAK Konversion“ dann auf die von Bundeswehr­standort-Schließungen betroffenen Kommunen in Niedersachsen erweitert.

Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung (GGO) endet die Arbeit eines interministeriellen Arbeitskreises grundsätzlich nach einem Jahr. Innenminister Pisto­rius sagte, da das Thema Konversion das Land absehbar aber auch in den kommenden Jah­ren beschäftigen werde, müsse die Arbeit des Arbeitskreises fortgeführt werden. Die neue Laufzeit wurde daher – gemäß Paragraf 25 Satz 3 der GGO – gleich um drei Jahre verlängert.

Aufgabe des Arbeitskreises ist es, die betroffenen Kommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen (Kommunen, Landes- und Bundesverwaltung) zu unter­stützen und insbesondere Fördermöglichkeiten für die betroffenen Standortkommunen zu prüfen. Seit Einrichtung des Arbeitskreises wurden bereits in mehreren Sitzungen auf Res­sortebene und zusammen mit den betroffenen Kommunen und Landkreisen Bedarfe und Möglichkeiten erörtert.

Der Arbeitskreis besteht unter Federführung des Niedersächsischen Innenministeriums aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozial-, des Landwirtschafts-, des Umwelt-, des  Wirt­schafts- und des Finanzministeriums sowie der betroffenen Standortkommunen und -landkreise, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der britischen Streitkräfte.

Darüber hinaus zeichnet mit Beginn der Wahlperiode in der Niedersächsischen Staatskanzlei die neue Abteilung 4 für die Bereiche regionale Landesentwicklung und EU-Förderung ver­antwortlich. Zur Unterstützung der von Konversion betroffenen Kommunen können Möglich­keiten einer finanziellen Förderung im Bereich der regionalisierten Landesentwicklung sowie aus EU-Förderprogrammen bestehen. Aus diesem Grund wurde der „IMAK Konversion“ um ein Mitglied aus der Staatskanzlei erweitert.

Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: (0511) 120 69 47
Fax: (0511) 120 68 33
E-Mail: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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