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Skudelny: Urteil in Stuttgart schafft Rechtssicherheit für Schulen und Kindergärten

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(LNP) Anlässlich der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die Klage von sieben Anwohnern gegen den Bau zweier Kitas in Bad Cannstatt abzuweisen, erklärt die baden-württembergische Bundestagsabgeordnete und Bundestagskandidatin für den Wahlkreis Stuttgart I. Judith Skudelny MdB:

Mit ihrem Urteil haben die Stuttgarter Richter nicht nur die Rechte der Kinder gestärkt, sondern vor allem Rechtssicherheit für Ganztagsschulen, Kindertagesstätten und Kindergärten geschaffen. Denn Kinderlärm stellt seit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Jahr 2011 keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar, sondern ist Ausdruck der kindlichen Entwicklung. Somit steht er unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Die Kleinsten der Gesellschaft brauchen ihren Raum wie die Älteren ihre Ruhe. Das heutige Urteil zeigt, dass beide Interessen ausgewogen berücksichtigt werden können, denn der Kinderlärm im Außenbereich einer Kita ist nicht rücksichtslos und mit der Dichte des Wohngebiets zu vereinbaren. Aus diesem Grund wurde die Klage der Anwohner gegen den Bau der zwei Kindertagesstätten zu Recht abgewiesen.

Die Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgerichts Stuttgart ist somit ein wichtiger Schritt hin zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft.

Sebastian Frick
Pressesprecher
FDP Landesverband Baden-Württemberg
Tel 0711/6661818
Fax 0711/6661812
http://www.fdp-bw.de

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