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Karl-Josef Laumann zur Beamtenbesoldung: Landesregierung muss verfassungswidriges Gesetz zurückziehen

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(LNP) Die CDU-Landtagsfraktion fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den offenkundig verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung zurückzuziehen. „Alle Fachleute haben eindeutig festgestellt, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Die Landesregierung muss darauf reagieren und den Entwurf überarbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Rot-Grün bewusst ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz verabschieden will“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann. Er verwies auf die Beschlüsse im Saarland: Dort haben Landesregierung und Gewerkschaften sich auf ein sachgerechtes und verfassungskonformes Vorgehen verständigt, das die Angleichung der Bezüge bei gleichzeitiger Strukturveränderung vorsieht. „Das Saarland hat es vorgemacht. Dieses Vorgehen sollte Modell für Nordrhein-Westfalen sein. Unser Land braucht eine verantwortungsvolle Personalpolitik, die nicht wie bei Rot-Grün durch Wortbruch und Willkür gekennzeichnet ist.“

Die CDU-Landtagsfraktion habe den Hilferuf der Gewerkschaften gegen die falsche rot-grüne Personalpolitik erhalten. „Diesen nehmen wir sehr ernst. Wir brauchen jetzt aber keine voreilige Profilierung auf dem Rücken der Beamten“, erklärte Laumann. Er nahm die Anregungen der FDP-Fraktion zur Kenntnis: „Die CDU-Fraktion braucht hier keine Nachhilfe. Ein solches Thema eignet sich nicht für einen Schnellschuss aus der Hüfte. Wer, wie die FDP auf Bundesebene, einen gerechten Mindestlohn blockiert, sollte beim Thema gerechte Beamtenbesoldung keine Krokodilstränen vergießen. Eine solide juristische Bewertung ist besser als jede reißerische Zeitungsschlagzeile.“

Der Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung stehe, wenn er nicht zurückgezogen wird, voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung des Landtags auf der Tagesordnung. „Dann werden wir sehen, ob und in welcher Form SPD und Grüne den Entwurf verändern werden. Ganz offensichtlich gibt es da selbst bei der SPD großes Unbehagen. Für uns ist klar: Erst nach der Verabschiedung gilt es zu entscheiden, wie weiter mit dem Gesetz umgegangen werden muss.“

Axel Birkenkämper
Stellvertretender Pressesprecher
CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.    0211 / 884 – 2018
Fax    0211 / 884 – 2265

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