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Stiftung Luthergedenkstätten erhält Sondermittel für Kulturerbe

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Die Stiftung Luthergedenkstätten erhält aus dem Programm des Bundes „Sondermittel 2017 zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Deutschland“ eine Förderung. Mit den Mitteln kann eine originale Handschriftensammlung aus der Reformationszeit fachgerecht konserviert und restauriert werden.
Stiftung Luthergedenkstätten erhält Sondermittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes
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(lnp) Stiftung Luthergedenkstätten erhält Sondermittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes. Die Stiftung Luthergedenkstätten erhält aus dem Programm des Bundes „Sondermittel 2017 zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Deutschland“ eine Förderung. Mit den Mitteln kann eine originale Handschriftensammlung aus der Reformationszeit fachgerecht konserviert und restauriert werden.
Kulturminister Rainer Robra gratuliert der Stiftung zum erfolgreichen Projektvorhaben: „Die Pergamentbestände des Lutherhauses sind einzigartige authentische Zeugnisse der Reformationszeit. Es ist daher geradezu unsere Pflicht, diese Schätze für künftige Generationen zu bewahren. Mit dieser Förderung ist es möglich, einen wichtigen Bestandteil unseres kulturellen Gedächtnisses zu erhalten.“

Das Projekt gilt dem Erhalt einzigartiger Pergament-Urkunden aus der Handschriftensammlung im Lutherhaus in Lutherstadt Wittenberg. Zur Sammlung zählen etwa 7.000 Autographen, darunter etliche Briefe des Reformators Martin Luthers und seiner Zeitgenossen, sowie das Apothekenprivileg für Lucas Cranach d.Ä. von 1520. Mit den Mitteln sollen wichtige und wertvolle Stücke der Handschriftensammlung restauriert und in säurefreie Kartons gepackt werden. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 15.000 Euro, von denen die Bundesregierung die Hälfte und das Land Sachsen-Anhalt ein Viertel der Kosten übernehmen wird.



Im Rahmen des Programmes „Sondermittel 2017“ unterstützt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, insgesamt 45 Projekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Archiven und Bibliotheken mit einer Million Euro. Zum Erhalt unersetzbarer Originale werden Maßnahmen wie Papierentsäuerung, Trockenreinigung und fachgerechte Schutzverpackung auf allen zentralen Trägerschaftsebenen gefördert. Die Hälfte dieser Mittel wird auf bundeseigene Einrichtungen verwandt, die übrigen 500.000 Euro kommen Einrichtungen in den Ländern zugute. Neben der Stiftung Luthergedenkstätten erhalten in Sachsen-Anhalt das Landesarchiv sowie das Bistumsarchiv in Magdeburg und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Halle (Saale) eine Förderung.
Ausgewählt wurden die Maßnahmen auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die von Bund und Ländern finanziert wird.

Michael Achhammer
Presse- und Informationsamt der Landesregierung
Referat 34 „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Kultur und Medien“

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt
Hegelstrasse 42
39104 Magdeburg
Tel. : +49 391 567 6663
E-Mail: Michael.Achhammer@stk.sachsen-anhalt.de
SACHSEN-ANHALT.
URSPRUNGSLAND
DER REFORMATION
www.luther-erleben.de

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 475/2017 vom 10. August 2017.
Bildquelle: pixabay.com.

 

 

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