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Verfassungsgemäßheit der Besoldung von Richterinnen und Richtern

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Verfassungsgemäßheit der Besoldung von Richterinnen und Richtern
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(lnp) GRÜNE haben Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der Besoldung von Richterinnen und Richtern. Lippmann. Nachwuchsgewinnung im Bereich der Justiz muss Chefsache werden. Sachsen muss sich schnellstmöglich um mehr Attraktivität des Richterberufs bemühen. Darüber waren sich die Sachverständigen in der heutigen, von der Fraktion Die Linke beantragten Anhörung zur „Überprüfung der amtsangemessenen Besoldung sächsischer Richterinnen und Richter“ einig. Dem Urteil der Sachverständigen schließt sich Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an:

„Nach den Ausführungen der Mehrzahl der Sachverständigen habe ich begründete Bedenken, ob die Besoldung der sächsischen Justiz den aufgestellten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine amtsangemessene Besoldung entspricht. Eine große Rolle wird dabei die Streichung des Weihnachtsgeldes unter der vorherigen schwarz-gelben Regierung spielen. Den damit verbundene Einkommensverlust bei den Beamten und Richtern haben wir GRÜNE immer kritisiert. Die Frage wird auch das Bundesverfassungsgericht noch einmal beschäftigen.“

„Vor dem Hintergrund der starken Altersabgänge in den kommenden Jahren im Bereich der Justiz und den finanziell oft viel besseren Rahmenbedingungen für Richterinnen und Richter in anderen Bundesländern muss Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) die Gewinnung von gutem Nachwuchs zur Chefsache machen. Nicht umsonst betonte der Sachverständige der GRÜNEN, Joachim Lüblinghoff, Richter am Oberlandesgericht Hamm und Präsidiumsmitglied vom Deutschen Richterbund, dass der Kampf um die besten Köpfe bereits begonnen hat und zunehmend eine starke Konkurrenz zwischen den Bundesländern entsteht. Hier kann Sachsen absehbar nicht mehr mithalten“, erklärt Lippmann.

Bild: pixabay.com

Anne Vetter, stellv. Pressesprecherin
Tel. 0351-493 48 14
gruene-presse@slt.sachsen.de

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