Home Bremen Unnötige Aufregung über geplantes Klimaschutzgesetz / Elektroheizungen bereits seit 1991 verboten – Überwachungsregeln sind ebenfalls heute schon Gesetz
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Unnötige Aufregung über geplantes Klimaschutzgesetz / Elektroheizungen bereits seit 1991 verboten – Überwachungsregeln sind ebenfalls heute schon Gesetz

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(LNP) Das Verbot des Neuanschlusses von Elektroheizung ist nicht etwa neu geplant, sondern es besteht in Bremen bereits seit dem Jahr 1991. Das stellt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zur aktuellen Berichterstattung über das geplante Klimaschutzgesetz klar. Das Verbot wurde aus dem heute geltenden Bremischen Energiegesetz in den Entwurf zum neuen Klimaschutz- und Energiegesetz übernommen. In dem Entwurf werden lediglich Ausnahmen zum Beispiel für Passivhäuser konkretisiert und der Vollzug vereinfacht.

Auch die kritisierten Regelungen zur behördlichen Überwachung gelten bereits heute. Sie sind wortgleich in dem derzeit geltenden Bremischen Energie Gesetz übernommen worden. Eine entsprechende Regelung steht auch in der gültigen Landesbauordnung (§ 58) und im Erneuerbare Energien Wärmegesetz des Bundes. Das Bundesland Bremen ist verpflichtet, Bundesgesetze zu vollziehen und deren Einhaltung zu überwachen.

Verantwortlich: Hermann Kleen – Sprecher des Senats – Tel. (0421) 361 2396 – hermann.kleen@sk.bremen.de und Brigitte Köhnlein – Tel. +49 421 361 6012 – brigitte.koehnlein@umwelt.bremen.de
Redaktion: Werner Wick – Tel. (0421) 361 4102 – werner.wick@sk.bremen.de und
Peter Lohmann – Tel. (0421) 361 2193 – peter.lohmann@sk.bremen.de
Mailkontakt: grauerdienst@sk.bremen.de
28195 Bremen – Rathaus, Am Markt 21

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