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Böge: Bestand der Sperrklausel wäre angemessen

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(LNP) Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 3%-Sperrklausel bei Wahlen zum Europäischen Parlament erklärt der CDU-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat zur Europawahl, Reimer Böge MdEP:

„In Europa haben fast alle Mitgliedsstaaten rechtliche Regelungen, die für die Erreichung eines Mandats einen Stimmenanteil von mindestens 3% vorsehen. Unter diesem Aspekt sowie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments wäre es angemessen gewesen, an einer solchen Sperrklausel bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland auch weiterhin festzuhalten.“

Der Europaparlamentarier betonte, er sehe durchaus die Gefahr, dass bei den Wahlen am 25. Mai Splitterparteien und radikalen Kräften der Einzug in das Europäische Parlament gelingen werde. „Das Verfassungsgericht hat dem Bundestag zudem mit seinem Urteil ein Recht entzogen, das die Europäische Union ausdrücklich vorsieht und das alle anderen nationalen Parlamente auch ausüben“, stellte Böge fest.

Einer Zersplitterung der deutschen Interessen im Europäischen Parlament müsse in jedem Fall vorgebeugt werden, sagte der Chef der Nord-Union. „Die CDU wird einen engagierten Wahlkampf führen, um stark aus den Wahlen am 25. Mai hervorzugehen und so mit starker Stimme für die deutschen Interessen in Brüssel und Straßburg sprechen zu können“, sagte Böge.

Die Auswirkungen von Wahlen ohne eine Sperrklausel habe man in Schleswig-Holstein nach den Kommunalwahlen im vergangenen Mai beobachten können. „Die Wiedereinführung einer Sperrklausel auf kommunaler Ebene würde die Handlungsfähigkeit der Vertretungen erheblich stärken“, so Böge abschließend.

Katrin Albrecht
Pressesprecherin
Sophienblatt 44-46
24103 Kiel
Tel.: 0431-66099-28
Fax: 0431-66099-88
katrin.albrecht@cdu-sh.de

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