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Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt Sperrklausel für verfassungswidrig

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(LNP) „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war in dieser Form zu erwarten und ist sehr zu begrüßen“, stellt Bernd Lucke, Sprecher der Alternative für Deutschland, anlässlich der heutigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts fest. Das BVerfG entschied, dass analog zu ihrem Urteilsspruch von 2011 auch eine 3%-Sperrklausel bei der Wahl des EU-Parlaments nicht verfassungskonform sei.

„Damit hat das Verfassungsgericht einer weiteren Entwertung der deutschen Wählerstimmen einen Riegel vorgeschoben“, so Lucke weiter und erinnerte daran, dass die Wahlstimme eines Bundesbürgers ohnehin schon ein weitaus geringeres Gewicht habe als beispielsweise die eines Maltesers oder Zyprioten. Eine Sperrklausel hätte diese Ungleichheit noch verschärft. „Insofern hat das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Bürger und der Demokratie insgesamt geurteilt“, so der AfD-Sprecher abschließend.

Der stellvertretende Bundessprecher, Alexander Gauland, fügt hinzu, dass die AfD bei einem für wahrscheinlich erachteten Einzug in das EU-Parlament von der Sperrklausel profitiert hätte und stellt diesbezüglich fest: „Die Partei nimmt nicht den eigenen Vorteil zum Maßstab, sondern die Sache selbst. Dies zeigt, dass es ihr ernst ist, einen Richtungswechsel in der deutschen Politik herbeizuführen. Wir freuen uns, dass die kleinen Parteien nun eine Chance zum Einzug in das Europaparlament bekommen und diese Wählerstimmen nicht ungehört bleiben.“

Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Dagmar Metzger
+49-89-35775790
presse@alternativefuer.de

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