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Martin Brandl: Was kostet das rot-grüne Klimaschutzgesetz?

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(LNP) „Wer ein Ziel beschreibt, muss auch definieren, was der Weg dahin kostet und wo das Geld dafür herkommen soll“, meint der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Brandl, zu dem heute vorgestellten Entwurf eines Klimaschutzgesetzes. Das gelte insbesondere in Anbetracht der darin formulierten Verpflichtung, die Verwaltung des Landes bis 2030 vollkommen klimaneutral zu organisieren.

„Das, was ein Land im Bereich des Klimaschutzes selbst steuern und entscheiden kann, ist überschaubar. Denn im Wesentlichen handelt es sich um Inhalte, die bundes- oder europarechtlich geregelt werden. Dort, wo das Land aber handeln kann, kostet das Geld – im Zweifel viel Geld. Deshalb reicht es nicht aus, wohlklingende Zielsetzungen zu beschreiben. Wirklich glaubwürdig wird eine solche Initiative erst dann, wenn offen gelegt wird, was ihre Umsetzung kostet und wer das bezahlen soll. Darüber gibt der rot-grüne Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im Ansatz Auskunft.

Es ist auch nicht erkennbar, dass im gerade erst verabschiedeten Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015 Vorsorge getroffen wurde. Dort werden die Ausgaben für den Hochbau auf rd. 90 Mio. Euro beschränkt. Nach Angaben der Landesregierung reicht das gerade einmal, um den Gebäudebestand auf dem heutigen Qualitätsstand zu halten. Wie also sollen damit teure Klimaschutzvorhaben finanziert werden?“

CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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