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Landtag beschließt Modernisierung sächsischer Sicherheitsgesetze

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(LNP) Der Sächsische Landtag hat heute der Gesetzesinitiative zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung des Sächsischen Versammlungsgesetzes sowie zur Änderung weiterer Gesetze von CDU und FDP zugestimmt. Damit kommt der Gesetzgeber einer vom Bundesverfassungsgericht geforderten Novellierung der Rechtslage auf Bundes- und Länderebene nach, die die Eingriffsbefugnisse von Polizei und Verfassungsschutz neuregeln. Mit den beschlossenen Gesetzesänderungen sollen insbesondere zwei sensible Datenschutzthemen behandelt werden: Die Bestandsdatenauskunft der Sicherheitsbehörden bei Telekommunikationsunternehmen sowie die einsatzleitende Bildübertragung bei Versammlungen und Veranstaltungen.

„Wir erwarten von unserer Polizei, den Bürger zu schützen und vom Verfassungsschutz, ein sensibles Frühwarnsystem für Gefährdungen unserer Demokratie zu sein. Dafür müssen wir den Sicherheitsbehörden auch die notwendigen Werkzeuge in die Hand geben“, erklärt Christian Hartmann, amtierende Vorsitzende des Arbeitskreises Innenpolitik in der CDU-Landtagsfraktion vor dem Sächsischen Landtag.

Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf wurde nach intensiver rechtlicher Prüfung und Abwägung kollidierender Interessen ein Regelwerk entwickelt, das sowohl den Erfordernissen der Praxis wie den fachpolitischen Notwendigkeiten gerecht wird: Die Auskunft der Telekommunikationsunternehmen zu Bestandsdaten ist im Nachgang einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bundesweit neu zu ordnen. Der Bund hat Mitte des Jahres die Rahmenbedingungen geschaffen. Der Freistaat knüpft nun daran mit einer Landesregelung an, die von einem Höchstmaß an Transparenz geprägt ist. Besondere Verfahren sichern einen effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. „Wo mit Augenmaß gearbeitet wird, ist der Respekt vor den Freiheitsrechten der Bürger und eine konsequente Sicherheitspolitik kein Widerspruch. Ich glaube, dafür haben wir nun eine gute Grundlage“ , so Hartmann. Der Innenpolitiker betont, dass keine Neuregelungen aufgenommen, sondern lediglich den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen wurde.

„Ich halte eine Evaluierung der Gesetzesnovelle in drei Jahren für vernünftig, um die praktische Erfahrung zu prüfen. Nur so könnten gegebenenfalls sinnvolle Anpassungen vorgenommen werden“, so Hartmann abschließend.

Pressestelle der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Telefon: 0351/493-5611, Fax: 0351/45 10 31 56 11
E-Mail: CDU-Pressestelle@slt.sachsen.de
cdu-sachsen-fraktion.de

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