(LNP) Die angekündigten Hilfen für die Kommunen im Freistaat müssen nach Auffassung des haushaltspolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Mike Huster, zwingend mit einem Nachtragshaushalt im Parlament beraten werden. DIE LINKE hat bereits einen Antrag für eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses eingereicht.
Der LINKE-Haushaltspolitiker erinnert an die Vorschläge seiner Fraktion bei der Beratung des Doppelhaushalts 2013/2014. So sollten z.B. rund 100 Millionen Euro jährlich mehr an die Kommunen fließen. Einen Teil der Mittel hatte DIE LINKE dabei für Investitionen in den Kommunen vorgesehen.
„Mit unserem Vorschlag, alte Kredite mit den Steuermehreinnahmen des Jahres 2012 zu tilgen, wäre der Spielraum für die Aufstockung der Kommunalfinanzen für das Jahr 2013 und auch für 2014 und darüber hinaus dagewesen“, sagt Mike Huster. Diese Chance habe die Koalition mit der Behauptung, dass die Thüringer Gemeinden auskömmlich finanziert seien, verstreichen lassen.
DIE LINKE schlage nunmehr erneut vor, den Kommunen jährlich 100 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen. Das Geld solle vor allem den notleidenden Haushalten zu Gute kommen und auch zur Entschuldung verwendet werden dürfen. Mike Huster will aber auch einen Teil der Mittel zur Stärkung der Investitionskraft einsetzen. „Ein neues landesweites Schulinvestitionsprogramm mit 15 Millionen Euro pro Jahr muss neben der Hilfe beim Ausgleich der Verwaltungshaushalte möglich sein, wenn wir Zukunft gestalten wollen“, so Huster. Ein bloßes Verwalten des Mangels dürfe es nicht mehr geben.
„Die Beratung eines Nachtragshaushalts im Parlament ist schon wegen der Größenordnung der Finanzhilfen notwendig. Aber auch der konkrete Einsatz der zusätzlichen Millionen – also für Entschuldung, für Investitionen oder für Defizitausgleich – muss vom Landtag als Ganzes und nicht von einer Partei allein entschieden werden“, so Huster abschließend.
Pressesprecherin
Diana Glöckner
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