Home Baden-Württemberg Theurer: Das dem deutschen Strafrecht zugrundeliegende Individual- bzw. Schuldprinzip darf nicht ausgehebelt werden
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Theurer: Das dem deutschen Strafrecht zugrundeliegende Individual- bzw. Schuldprinzip darf nicht ausgehebelt werden

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(LNP) Zur aktuellen Debatte um Ordnungswidrigkeitsstrafen bei Unternehmen und die Handlungsanweisung, die Minister Stickelberger an die Staatsanwaltschaften im Land verschickt hat erklärt der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP:

Die Initiative von Minister Stickelberger mit dem Ziel, dass Ermittler künftig öfter Geldbußen beantragen sollen, birgt für viele kleinere und mittlere Unternehmen einige Gefahren. Essentiell bleibt, dass das Schuldprinzip nicht ausgehebelt werden darf und dass die Unternehmen nicht doppelt bestraft werden. Es gilt das Prinzip der persönlichen Verantwortlichkeit. Die FDP lehnt es entschieden ab, Zusatzstrafen für Unternehmen zu verhängen.

Vor allem muss der Eindruck vermieden werden, dass der Staat versucht sich durch die Gängelung der Unternehmen eine neue Geldquelle zu erschließen. Minister Stickelberger muss eins garantieren: Die Behörden dürfen nicht in den Ruf kommen, zur Sanierung der Staatskasse plakativen Strafen zu verhängen.

Gerade im Zusammenhang mit dem den Entwurf des nordrhein-westfälischen Justizministers Kutschaty zur Reform des Unternehmensstrafrechts darf es jetzt nicht dazu kommen, dass die Unternehmen weiter verunsichert werden. Der NRW-Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden“ sieht vor, dass bei Pflichtverletzungen im Betrieb künftig nicht mehr nur der schuldhaft Handelnde bestraft wird, sondern zusätzlich auch das Unternehmen selbst, das widerspricht bewährten Grundsätzen des liberalen Rechtsstaats. Die FDP ruft Minister Stickelberger auf diesen Überlegungen aus NRW eine klare Absage zu erteilen.

Sebastian Frick
Pressesprecher
FDP Landesverband Baden-Württemberg
Tel 0711/6661818
Fax 0711/6661812
http://www.fdp-bw.de

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