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Unverzüglich Planungen für A20 anpassen / Verbandsklagerecht überprüfen

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(LNP) Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A20 erklärt der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Reimer Böge, MdEP:

„Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts ist ein schwerer Rückschlag für Schleswig-Holstein. In den vergangenen Wochen ist uns allen durch die Sperrung der Rader Hochbrücke vor Augen geführt, wie lebensnotwendig eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur für uns in Schleswig-Holstein ist.“

Die A20 sei nicht nur die Vollendung der Küstenautobahn, sondern vor allem sei sie eine wichtige Entlastungsstrecke für den Großraum Hamburg, aber auch den gesamten Rest des Landes. Die anstehenden Ausbau- und Lärmschutzarbeiten an der A7 nördlich von Hamburg würden die Straßen nur noch weiter belasten und zu langen Staus führen, führt Böge weiter aus.

Der Landesvorsitzende fordert: „Die Landesregierung ist nun gefragt, unverzüglich die Planungen anzupassen und das Personal in der Planungsabteilung im Wirtschaftsministerium aufzustocken.“

Böge wirft zudem die Frage auf, ob vor dem Hintergrund auch anderer Verfahren die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand gestellt werden müssten. „Es muss in Schleswig-Holstein möglich sein, trotz ausreichender Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit zügige und zielgerichtete Planungsverfahren durchzuführen“, so Böge abschließend.

Katrin Albrecht
Pressesprecherin
Sophienblatt 44-46
24103 Kiel
Tel.: 0431 66099-28
Fax: 0431 66099-88
katrin.albrecht@cdu-sh.de

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