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Opferschutz ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern

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(LNP) Justizministerin Uta-Maria Kuder lobt auf Fachtagung Prävention in Mecklenburg-Vorpommern: „Strafvollzug, Bewährungshilfe und Netzwerk sind Opferschutz“

„Es ist gut, dass Opfer heute auch endlich als solche wahrgenommen werden und der Gesetzgeber ihre Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren erheblich gestärkt hat. Jedoch erfordert wirksamer Opferschutz viel mehr als ein Gesetz. Opferschutz ist ein Schwerpunkt in der Arbeit aller Justizbeschäftigten“, sagte Justizministerin Kuder zur Fachtagung „Präventiver Opferschutz“ der Behandlungs-Initiative Opferschutz e.V. in Güstrow.

„Ich begrüße es, dass es Einrichtungen gibt wie das Präventionsnetzwerk, das sich zum Ziel gesetzt hat, potentielle Täter davon abzuhalten, eine Straftat zu begehen. Genauso wichtig ist jedoch auch die Arbeit mit den Menschen, die nicht von Straftaten abzuhalten waren und im Gefängnis sitzen. Mit dem Tag der Einweisung beginnt der individuelle Vollzugsplan, der nach Haftentlassung neue Opfer und neuen Schaden vermeiden soll“, so die Ministerin.

Für rückfallgefährdete Straftäter greift in Mecklenburg-Vorpommern ein enges Kontrollsystem wie zum Beispiel das Projekt „Für optimierte Kontrolle und Sicherheit“, kurz: FoKus. Hier werden aktuell 153 Menschen, vor allem Sexualstraftäter besonders intensiv betreut und überwacht. Insgesamt gibt es aktuell 834 Straftäter, die unter Führungsaufsicht stehen. „Im LaStar, dem Landesamt für Straffälligenarbeit laufen die Führungsaufsichtsstellen, die Bewährungshilfe und auch die forensische Ambulanz organisatorisch zusammen. Durch dieses Netz erreichen wir zum Schutz der Bevölkerung in unserem Land eine wirksame Prävention“, sagte Justizministerin Kuder in Güstrow.

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