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Lemke unterstützt EU-Vorschlag: Privilegierung von Unternehmen bei der EEG-Umlage nach europäischem Vorbild

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(LNP) „Europäisch denken und rechtskonform handeln“, fordert die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Eveline Lemke und schlägt einen neuen Ansatz für die zukünftige Auswahl jener Unternehmen vor, die in ganz erheblichem Umfang von der EEG-Umlage ausgenommen werden. Der Reformvorschlag sieht vor, dass künftig nur noch solche Unternehmen von dieser Befreiung profitieren können, deren Produktionsprozesse hohen Strombedarf haben und bei denen die Gefahr der Produktionsverlagerung bei steigenden Strompreisen („Leakage-Gefährdung“) besteht.

„Die Anzahl der in Deutschland von der EEG-Umlage weitgehend frei gestellten Unternehmen ist inzwischen viel zu hoch“, so Lemke. „Das verursacht nicht nur steigende Stromkosten für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch Probleme im europäischen Wettbewerb. Da müssen wir dringend tätig werden. Die Europäische Kommission bietet hier einen guten Vorschlag, den ich unterstütze.“

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hatte vorgeschlagen, sich bei den Ausnahmen an den Regeln zu orientieren, die im Rahmen des Europäischen Emissionshandels für den Umgang mit energieintensiven Unternehmen entwickelt wurden.

„Gemäß der EU-Emissionshandelsrichtlinie können Mitgliedstaaten finanziell gegensteuern, um Kosten aus dem Treibhausgasemissionshandel, die auf den  Strompreis wirken, zugunsten von bestimmten Branchen auszugleichen.“ Auch für das EEG sei ein solches Vorgehen zielführend, betonte Lemke. Die Europäische Kommission hatte im Mai 2012 die Leitlinien für die Gewährung veröffentlicht und die Bundesregierung im Dezember 2012 eine entsprechende Förderrichtlinie zum Emissionshandel in Deutschland verabschiedet.

Bei Anwendung des Reformvorschlages – in Analogie zur EU-Emissionshandelsrichtlinie – würde sich die Liste der begünstigten Unternehmen von heute 1.638 auf rund 700 Unternehmen reduzieren. Lemke: „Damit wären wir auch wieder beim Sinn der Regelung, nämlich höhere Stromkosten nur für die Unternehmen abzufangen, die einem starken internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Wir brauchen und wollen eine starke Industrie in der EU, das verlangt zielgerichtetes Handeln.“ Zugleich sei es Ziel, den Anstieg der EEG-Umlage im Interesse aller zu begrenzen.

Lemke schlägt für die neue Besondere Ausgleichsregelung eine um 80 Prozent reduzierte EEG-Umlage auf eine standardisierte Stromverbrauchsmenge (Benchmarks), die für die Herstellung von bestimmten handels- und stromintensiven Produkten notwendig ist, vor. In nachweislich energie- und handelsintensiven Branchen ohne Benchmarks solle zusätzlich geprüft werden, ob die Stromkosten mindestens 14 Prozent an der Bruttowertschöpfung betragen.

Stefanie Mittenzwei
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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