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Einstweilige Verfügung gegen Junge Piraten / Verbreitung eines diffamierenden Flyers wird untersagt

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(LNP) „Den diffamierenden Verlautbarungen der jungen Piraten wurde nun endlich Einhalt geboten“, so kommentiert Bernd Lucke, Sprecher der Alternative für Deutschland, den Beschluss des Berliner Landgerichts, dem Antrag der AfD auf eine einstweilige Verfügung gegen die „Jungen Piraten“ stattzugeben.

Diese hatten auf einem Flyer, der auch im Internet zum Download bereit stand, der Alternative für Deutschland unterstellt, sie wolle das Wahlrecht einschränken und die von der EU garantierte Personenfreizügigkeit abschaffen. „Die Behauptung, wir wollten das Wahlrecht einschränken, ist schlicht und ergreifend Blödsinn. Ebenso ist der Vorwurf hinsichtlich der Personenfreizügigkeit völlig abstrus. Die freie Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes ist ein essentieller Bestandteil des europäischen Binnenmarktes, den wir unbedingt erhalten wissen wollen“, so der AfD-Sprecher weiter.

Auch die Behauptung, die AfD bekenne sich zur Homophobie und unterdrücke gesellschaftliche Minderheiten wie etwa gleichgeschlechtliche Partnerschaften, dürfen die Jungen Piraten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro nicht mehr verbreiten.

Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Dagmar Metzger
+49-89-35775790
presse@alternativefuer.de

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