Home Schleswig-Holstein SSW-Urteil: Demokratie und Minderheitenschutz gestärkt – Landesverfassungsgericht weist Klage der Jungen Union ab
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SSW-Urteil: Demokratie und Minderheitenschutz gestärkt – Landesverfassungsgericht weist Klage der Jungen Union ab

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(LNP) DIE LINKE. Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes, dass der SSW als Partei der dänischen Minderheit zu Recht von der 5%-Hürde ausgenommen ist.

„Das ausgerechnet die Junge Union ihrem Konrad Adenauer und seiner Bonn-Kopenhagen Erklärungen in den Rücken fällt, war  ein selbstsüchtiger Vorgang, der glücklicherweise nicht von Erfolg gekrönt ist. Wir sind der dänischen Minderheit verpflichtet. Sie weiß am besten, wo der Schuh drückt und braucht den SSW im Landtag, um ihren rechtmäßigen Interessen Gehör zu verschaffen. Gut, dass ein weitgehend erfolgreiches Modell des Minderheitenschutzes nicht auf dem Altar machpolitischer Spielchen geopfert wurde.“, so Landesgeschäftsführer Marco Höne.

DIE LINKE findet es befremdlich, dass der Status des SSW immer dann in Frage gestellt wird, wenn konservative Regierungsbildungen aufgrund von entsprechenden Wahlergebnissen nicht möglich sind. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass auch eine Partei der dänischen und friesischen Minderheit jedes Recht hat, sich an Landesregierungen zu beteiligen und errungene Mehrheiten für die Gestaltung Schleswig-Holsteins zu nutzen. Das Landesverfassungsgericht urteilte heute, dass es rechtmäßig sei, das der SSW als Partei der dänischen Minderheit von der 5% Hürde befreit ist.

Marco Höne
DIE LINKE Schleswig-Holstein
Landesgeschäftsführer
Tel.: 04 31- 73 77 01
Fax: 04 31- 73 77 04
www.die-linke-sh.de

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