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Roth: Gruppenkläranlagen in öffentlicher Trägerschaft möglich machen – Überforderung der Grundstückseigentümer beenden

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(LNP) Andrea Roth, Abwasserexpertin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, erklärt zum heute verabschiedeten Antrag der Fraktion DIE LINKE zur förderrechtlichen Gleichstellung und verstärkten Förderung von Gruppenkläranlagen:

Mit dem in der heutigen Fraktionssitzung beschlossenen Antrag „Förderrechtliche Gleichstellung und verstärkte Förderung von Gruppenkläranlagen – Änderung von Förderbedingungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ greift DIE LINKE das in den ländlichen Regionen in ganz Sachsen für Aufregung sorgende Thema der Umrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen bis zum Jahr 2015 auf.

DIE LINKE fordert eine bis zu 50%ige Förderung des Baus von dezentralen Abwasserlösungen und damit die gleiche Förderquote wie bei der Errichtung von zentralen Abwassersystemen. Mit der aktuellen Förderrichtlinie sind derzeit lediglich zwischen 8 und 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben überhaupt förderfähig.

Obwohl die Abwasserbeseitigung eine kommunale Pflichtaufgabe ist, wurde diese in vielen Abwasserbeseitigungskonzepten per Federstrich durch die Aufgabenträger auf die privaten Grundstückseigentümer abgewälzt. Oftmals sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, insbesondere im vorgerückten Alter, finanziell und bautechnisch überfordert, die auf sie übertragene Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf dem eigenen Grundstück zu erfüllen.

Sinnvoller sind hier die sowohl im Bau auch als im Betrieb kostengünstigen Gruppenlösungen, die die Abwässer mehrerer Grundstücke gemeinsam behandeln. Gruppenkläranlagen sollten von den öffentlichen Trägern errichtet werden, aber auch durch den Zusammenschluss von privaten Bauträgern möglich sein. Dafür sind aber dieselben Förderbedingungen Voraussetzung, die mit unserem Antrag endlich hergestellt werden.

Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 5823
Fax: (0351) 496 0384
Mail: Marcel.Braumann@slt.sachsen.de

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