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Senat handelt fahrlässig: Keine Boni ohne Ziel- und Leistungsvereinbarungen

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(LNP) Der Senat hat nicht mit allen Geschäftsführern bzw. Vorständen seiner öffentlichen Unternehmen Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und zahlt dennoch erfolgsabhängige Boni – unklar ist nur wofür? Das geht aus Senatsantworten auf zwei Anfragen der CDU-Fraktion hervor. Variable Vergütungen setzen vertraglich vereinbarte Ziele voraus. Sie sind ein wichtiges Instrument, um die Unternehmen Hamburgs zu steuern. Es ist fahrlässig, dass der SPD-Senat dieses nicht nutzt.

Dazu erklärt Roland Heintze, Fachsprecher für Öffentliche Unternehmen der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Generell sollten städtische Unternehmen nur Boni zahlen, wenn es analoge  Zielvereinbarungen gibt. Der Senat wäre gut beraten, die bisher versäumten Ziel- und Leistungsvereinbarungen nachzuholen und eine einheitliche Regelung für die Boni-Bemessung zu finden. Es ist ein fahrlässiges Vorgehen, wenn beispielsweise bei Hamburg Wasser die seit Anfang 2013 tätige Geschäftsführerin keine Ziel- und Leistungsvereinbarung hat, ihre Boni-Obergrenze aber bei 50.000 Euro liegt. Wofür und warum wird hier gezahlt? Im UKE hat der Ärztliche Direktor für 2013 ebenfalls keine Zielvereinbarung, obwohl die Obergrenze der variablen Bezüge bei 110.000 Euro liegt. Das passt nicht zusammen. Entweder müssen verbindliche Ziele vereinbart oder die Boni-Regelung gestrichen werden. Nur beides zusammen wird einer leistungsorientierten Vergütung im Sinne der Stadt gerecht.

In einigen Fällen ohne Zielvereinbarung, zum Beispiel bei der GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH, verweigert der SPD-Senat zusätzlich die gebotene Transparenz und hat die Frage nach gezahlten Boni weder mit ja noch mit nein beantwortet. Hier wird die CDU im Sinne der Steuerzahler nachhaken.“

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

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