(LNP) Angesichts der anhaltenden Streiks von Sicherheitspersonal für Personenkontrollen an deutschen Flughäfen – heute am Flughafen Köln/Bonn – und der damit verbundenen massiven Belastung unbeteiligter Personen fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), das Streikrecht an dieser Stelle zu überprüfen und zu reformieren.
„Streik und Aussperrung gehören zur Tarifautonomie, aber jede Arbeitskampfmaßnahme muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und das Gemeinwohl im Auge haben“, sagt Dr. Josef Schlarmann, MIT-Bundesvorsitzender. „Wenn eine kleine Minderheit anhaltend erhebliche Kollateralschäden bei am Tarifkonflikt Unbeteiligten (z. B. Airlines, Flughafengesellschaften und Passagieren) auslöst, müssen solche Arbeitskämpfe mit Haftungsfolgen als unverhältnismäßig eingestuft werden“, so Dr. Schlarmann. Allein in Nordrhein-Westfalen sind die Sicherheitsdienste an Flughäfen bereits zum siebten Mal in diesem Jahr in den Ausstand getreten. Der Düsseldorfer Flughafen wurde bereits dreimal und der Flughafen Köln/Bonn schon viermal bestreikt.
Bisher entscheiden Arbeitsgerichte im Einzelfall über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen, wenn eine Seite klagt. Aus Sicht der MIT sind jedoch allgemein gültige und klare Vorgaben notwendig, um die negativen Folgen für Dritte zu begrenzen. Die MIT spricht sich für eine Regelung aus, wonach eine Gewerkschaft nicht beliebig oft einen unbetroffenen Arbeitgeber bestreiken darf und Streiks im Verkehrssektor generell nicht länger als eine Schicht dauern dürfen.
Darüber hinaus fordert die MIT den Bundesinnenminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass die unvermeidlichen Sicherheitsprüfungen an Flughäfen in jeder Situation angemessen durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe, die grundsätzlich der Bundespolizei obliegt. Auch wenn die Bundespolizei hoheitliche Aufgaben an nachgeordnete privatwirtschaftliche Unternehmen vergibt, verbleibt es dennoch einzig und allein ihre Verantwortung dafür zu sorgen, dass auch extern vergebene Leistungen in der notwendigen Quantität, Qualität und Geschwindigkeit erbracht werden. Es ist daher nach Auffassung der MIT die Aufgabe der Bundespolizei, zur Bewältigung bzw. Abmilderung der enormen volkswirtschaftlichen Schäden beizutragen.
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