Home Berlin Erneute Arbeitsniederlegung von Sicherheitspersonal an Flughäfen / MIT fordert Überprüfung des Streikrechts
Berlin

Erneute Arbeitsniederlegung von Sicherheitspersonal an Flughäfen / MIT fordert Überprüfung des Streikrechts

Teilen Sie
Teilen Sie

(LNP) Angesichts der anhaltenden Streiks von Sicherheitspersonal für Personenkontrollen an deutschen Flughäfen – heute am Flughafen Köln/Bonn – und der damit verbundenen massiven Belastung unbeteiligter Personen fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), das Streikrecht an dieser Stelle zu überprüfen und zu reformieren.

„Streik und Aussperrung gehören zur Tarifautonomie, aber jede Arbeitskampfmaßnahme muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und das Gemeinwohl im Auge haben“, sagt Dr. Josef Schlarmann, MIT-Bundesvorsitzender. „Wenn eine kleine Minderheit anhaltend erhebliche Kollateralschäden bei am Tarifkonflikt Unbeteiligten (z. B. Airlines, Flughafengesellschaften und Passagieren) auslöst, müssen solche Arbeitskämpfe mit Haftungsfolgen als unverhältnismäßig eingestuft werden“, so Dr. Schlarmann. Allein in Nordrhein-Westfalen sind die Sicherheitsdienste an Flughäfen bereits zum siebten Mal in diesem Jahr in den Ausstand getreten. Der Düsseldorfer Flughafen wurde bereits dreimal und der Flughafen Köln/Bonn schon viermal bestreikt.

Bisher entscheiden Arbeitsgerichte im Einzelfall über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen, wenn eine Seite klagt. Aus Sicht der MIT sind jedoch allgemein gültige und klare Vorgaben notwendig, um die negativen Folgen für Dritte zu begrenzen. Die MIT spricht sich für eine Regelung aus, wonach eine Gewerkschaft nicht beliebig oft einen unbetroffenen Arbeitgeber bestreiken darf und Streiks im Verkehrssektor generell nicht länger als eine Schicht dauern dürfen.

Darüber hinaus fordert die MIT den Bundesinnenminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass die unvermeidlichen Sicherheitsprüfungen an Flughäfen in jeder Situation angemessen durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe, die grundsätzlich der Bundespolizei obliegt. Auch wenn die Bundespolizei hoheitliche Aufgaben an nachgeordnete privatwirtschaftliche Unternehmen vergibt, verbleibt es dennoch einzig und allein ihre Verantwortung dafür zu sorgen, dass auch extern vergebene Leistungen in der notwendigen Quantität, Qualität und Geschwindigkeit erbracht werden. Es ist daher nach Auffassung der MIT die Aufgabe der Bundespolizei, zur Bewältigung bzw. Abmilderung der enormen volkswirtschaftlichen Schäden beizutragen.

Kontakt:
Alexander Schaub, Pressereferent
MIT-Bundesgeschäftsstelle  I  Charitéstr. 5 I 10117 Berlin
Telefon 030-220798-17  bzw. 0179 9311815
Telefax 030-220798-19   
Mail presse@mittelstand-deutschland.de

Web-Tipp der Redaktion:    http://finanzen-info-rp.socialus.info/

Teilen Sie

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge
Mehr Geld für Rentner: Renten steigen zum 1. Juli 2022 deutlich
BerlinPartnermeldungenPolitik

Mehr Geld für Rentner: Renten steigen zum 1. Juli 2022 deutlich

Rentenversicherung ist gut durch die Krise gekommen Erhöhung Rentenwert von 34,19 EUR...

foodwatch: Kampf gegen Fehlernährung bei Kindern
BerlinMedizin / Gesundheit

foodwatch: Kampf gegen Fehlernährung bei Kindern

Spanien verbietet Junkfood-Werbung von Social-Media-Influencern foodwatch fordert umfassende Marketing-Regeln auch für Deutschland...

Neuer Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe
AllgemeinBerlinBrandenburg

Neuer Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe

(lnp) Als länderübergreifendes Projekt der Länder Berlin und Brandenburg wird für den...

Deutsches Herzzentrum der Charité nimmt letzte Hürde
AllgemeinBerlinWissenschaft

Deutsches Herzzentrum der Charité nimmt letzte Hürde

Vertragswerk für gemeinsames herzmedizinisches Zentrum von Charité und DHZB notariell beglaubigt (lnp)...