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Landesamt für Verfassungsschutz / Anti-Terror-Befugnisse haben sich bewährt

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(LNP) Zur Bekämpfung des internationalen und nationalen Terrorismus soll das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg auch künftig bestimmte Befugnisse und Auskunftsrechte haben. Im Kern geht dabei darum, zur Terrorbekämpfung Finanzauskünfte – zum Beispiel über Geldbewegungen auf Konten – sowie Informationen bei Luftfahrtunternehmen, bei Post, Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten einholen zu können. Das LfV hatte diese Befugnisse zur verbesserten Terrorabwehr nach den Anschlägen des 11. September 2001 erhalten. Die Regelungen wurden befristet eingeführt und haben sich in der Praxis bewährt. Evaluierungen fanden 2007 und 2012 statt. Damit diese Anti-Terror-Befugnisse auch künftig genutzt werden können, hat der Senat der Bürgerschaft einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Beratung zugeleitet. Ansonsten würden die Befugnisse außer Kraft treten. Die parlamentarischen Kontrollrechte werden in diesem Kontext erheblich verbessert.

In der Evaluierung ist dem LfV eine verhältnismäßige Anwendung der Anti-Terror-Befugnisse bescheinigt worden. Insofern ist es nicht mehr erforderlich, die im Jahre 2002 im Terrorismusbekämpfungsgesetz erstmals geregelten Befugnisse weiterhin zu befristen. Jedoch soll dem Parlament auch künftig alle vier Jahre im Rahmen einer Evaluierung des Gesetzes berichtet werden.

Zudem sollen die rechtlichen Anforderungen an die Befugnisse erhöht und nunmehr auch sämtliche Maßnahmen einer Rechtskontrolle der G10-Kommission unterliegen. Außerdem soll, unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen, eine Allgemeinregelung zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung geschaffen werden. Darüber hinaus werden Wirtschaftsschutz und die Geheimschutzbetreuung von Wirtschaftsunternehmen als Aufgabengebiet des LfV detaillierter normiert.

Das Gesetzespaket enthält ferner Änderungen des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, um die Bedeutung des Verschlusssachenschutzes (das sind geheimhaltungsbedürftige staatliche Informationen) im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen deutlicher herauszustellen sowie den vorbeugenden personellen Sabotageschutz, d.h. den Schutz vor Innentätern in sicherheitsempfindlichen Stellen in Unternehmen und Einrichtungen, durch Sicherheitsüberprüfungen zu erhöhen.

Einige Befugnisse im Zusammenhang mit dem Postverkehr würden auf Vorschlag des Senats künftig entfallen, da sie seit 2007 nicht angewendet wurden. Sie sind im aktuellen Gesetzesentwurf daher nicht wieder aufgenommen worden.

Behörde für Inneres und Sport, Pressestelle,
Frank Reschreiter, Tel.: 040 – 42839-2673
E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de

Tipp aus der Redaktion: http://touristik-und-tagung.blogspot.de/

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