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Dr. Thomas Spies und Gerhard Merz: Verfassungsrecht kann Weihnachtsgeld nicht verhindern

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(LNP) Verärgert reagierten die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Thomas Spies und Gerhard Merz auf neueste Pressemeldungen zur angekündigten Verweigerung von Weihnachtsgeld für diejenigen Beschäftigten am Universitätsklinikum Gießen-Marburg, die auf Grund des Verfassungsgerichtsurteils zum Verkauf des Uniklinikums zum Land Hessen zurückkehren wollen. Der Vorgang könne nur als schäbig bezeichnet werden und wirft wieder einmal kein gutes Licht auf den Betreiber, sagten Dr. Spies und Merz am Mittwoch in Wiesbaden unisono.

„Wir bleiben bei unserer Meinung: die Privatisierung wurde verfassungswidrig und inkompetent auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen. Sie nehmen ein Grundrecht in Anspruch, in dem sie in den Landesdienst zurückkehren wolle. Daraus dürfen ihnen keine weiteren Nachteile entstehen“, so Dr. Spies. Nach den Ankündigungen zum Personalabbau müsse die Rhön-Kliniken AG doch froh um jeden Beschäftigten sein, der zum Land zurückkehren wolle. Daraus noch ein Nebengeschäftchen zu machen, sei nicht in Ordnung.

„Auch das Land Hessen ist hier in der Pflicht, schließlich sind die Leute durch ein Landesgesetz rechts- und  verfassungswidrig in die jetzige Situation gezwängt worden“, sagte Merz. Er erwarte von Ministerin Kühne-Hörmann, dass sie sich für eine schnelle und unbürokratische Lösung einsetze. Die Abgeordneten hätten deshalb Kühne-Hörmann aufgefordert, in der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschuss Stellung zu nehmen und eine Lösung zu präsentieren. So ein Weihnachtsgeschenk hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verdient.

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