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Dreyer: Land unterstützt Antrag zur öffentlich geförderten Beschäftigung im Bundesrat

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(LNP) Die Landesregierung will sich im Bundesrat für eine Neugestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung einsetzen und tritt einem entsprechenden Entschließungsantrag des Landes Brandenburg bei. Diesen Beschluss fasste das rheinland-pfälzische Kabinett in seiner jüngsten Sitzung in Mainz, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer mitteilte. Dreyer sagte, die aktuellen bundesgesetzlichen Regelungen für öffentlich geförderte Beschäftigung seien völlig unzureichend.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bundesgesetzliche Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung, wie beispielsweise „Ein-Euro-Jobs“, dahingehend neu zu gestalten, dass sie langzeitarbeitslosen Menschen, die ansonsten kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, einen Übergang in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis ermögliche. „Dazu brauchen wir klare qualitative Standards für öffentlich geförderte Beschäftigung“, unterstrich die Ministerin.

Als wesentliche Eckpunkte nannte Dreyer zielgruppenspezifische Integrationsstrategien, wie flankierende Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von sozialer Stabilisierung der Beschäftigten und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit. Auch müsse sichergestellt werden, dass nur solche Arbeitslosen öffentlich gefördert werden, die in absehbarer Zeit nicht in eine reguläre Beschäftigung vermittelt werden können. Kernpunkt sei jedoch der Abschluss von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen unter Vereinbarung des tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Arbeitsentgelts und größtmögliche Nähe zu regulären Beschäftigungsverhältnissen, betonte Dreyer. Weiterhin sehe der Antrag vor, dass alle Arbeitgeber gleichermaßen Zugang zu öffentlich geförderter Beschäftigung erhalten müssen und ein Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich unter Beachtung des Wettbewerbsrechts gewährleistet wird. Dieser Anspruch soll jährlich überprüft werden. Die Arbeitsministerin hob hervor, dass die Finanzierung durch einen sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer gesichert sei – einer durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Annelie Zimmer
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